Sorge- / Besuchsrecht bei Hund lächerlich oder verständlich

vom 27.06.2015, 18:35 Uhr

A und B sind verheiratet und nun im Trennungsjahr. A hat seiner Frau in der Ehe einen kleinen Hund geschenkt. Aber A hat sich wohl mehr um den Hund gekümmert als B. Nun hat B den Hund behalten. Aber A will ihn eigentlich haben und überlegt nun, dass er das Sorgerecht für den Hund einklagt. Wenn er das nicht bekommt, dann will er wenigstens ein Besuchsrecht haben.

Als ich das gehört habe, habe ich schon geschmunzelt. Aber irgendwie kann ich Herrn A auch verstehen. Allerdings hat er den Hund nun mal seiner Frau geschenkt. Findet ihr es lächerlich da ein Gericht zu bemühen oder findet ihr es verständlich und würdet es auch so machen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Mein Hund ist mein Hund und bleibt das auch. Ich würde mir meinen Hund auch nicht wegnehmen lassen von meinem Partner, deswegen muss ich mir deswegen keine Gedanken machen. Dennoch finde ich es schon ein bisschen lächerlich, wenn man ein Tier wie einen Menschen behandelt.

Dem Hund dürfte das einigermaßen egal sein, wenn da nun einer nicht mehr täglich zu sehen ist, wenn der andere noch da ist und deswegen finde ich es ein bisschen kindisch, wobei ich durchaus nachvollziehen kann, dass die Bindung so eng ist, dass man sich das wünschen würde.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


In den meisten Fällen hat eine solche Klage keinen Erfolg. Ein Hund rechtlich ist ein Haushaltsgegenstand und wird von den meisten Richtern auch so behandelt. Entweder er hat einen eindeutigen Eigentümer oder das Paar muss sich einigen. Besuchsrecht gibt es nur ganz selten.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man nicht bereit ist, sein geliebtes Tier von heute auf morgen zu verlassen und aufzugeben. Den Wunsch, eine Regelung zu finden, das Tier trotz Trennung regelmäßig sehen zu können, kann ich also absolut verstehen. Das hat in meinen Augen auch nicht so viel mit Vermenschlichung des Tieres zu tun, als einfach mit der selbst empfundenen Zuneigung.

Deswegen vor Gericht zu ziehen dürfte jedoch in den seltensten Fällen zum Erfolg führen, deswegen würde ich vielmehr dazu tendieren, ein distanziert gutes Verhältnis zum Expartner zu halten, um ihn auf dem Wege zu überzeugen, mich auch weiterhin das Tier sehen zu lassen, indem ich mich beispielsweise als Hundesitter anbiete.

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» CCB86 » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hier muss er nicht das Gericht bemühen. Schließlich haben sie ja auch den Haushalt "geteilt" bekommen. Ein "Sorgerecht" für den Hund gibt es nicht der wird so wie z.B. ein Sofa behandelt, welches beide haben wollen. Hier aber kommt erschwerend hinzu, dass der Hund unstrittig von A an B verschenkt wurde und sie nun machen kann, was sie für richtig hält. Chancen hätte er vor Gericht nur, wenn er glaubhaft machen kann, dass er das Geschenk nur gemacht hat, weil er nicht mit einem Scheitern der Ehe gerechnet hat und sich sonst selbst den Hund gekauft hätte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Dass man damit vor Gericht keinen Erfolg hat ist nicht richtig. Ich kenne ein Paar denen genau das widerfahren ist. Sie hat dem Mann zum Geburtstag einen Hund geschenkt, weil er unbedingt einen Hund haben wollte, der mit ihm joggen geht. Aber die Arbeit mit dem Hund ist dann an der Frau hängen geblieben und sie hat sich dann ständig um das Tier gekümmert.

Der Mann ist dann ausgezogen und hat den Hund mitgenommen. Die Frau ist vor Gericht gegangen und hat geklagt. Sie hat den Hund dann zugesprochen bekommen. Gleichzeitig hat der Richter dem Mann ein Besuchsrecht eingeräumt. Das ist alles schriftlich hinterlegt worden. Das Urteil haben beide schriftlich vom Richter bekommen.

So eine Klage ist nicht das erste mal geschehen. Ich habe schon einiges gelesen, dass Hunde in diesem Falle nicht unbedingt als Sache angesehen werden. Ein guter Rechtsanwalt und ein guter Richter ist dann natürlich auch vorteilhaft. Aber es gibt wohl auch genügend Präzedenzfälle.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Präzedenzfälle gibt es eben nicht. Die höchste Entscheidung hat bisher ein Landgericht gefällt. Die Urteile, die den Hund als Sache ansehen, sind in der Überzahl. Es ist also Glückssache, wie eine Entscheidung ausfällt. Und es tut bei weitem nicht jedem Hund gut, zwischen verschiedenen Bezugspersonen herumgereicht zu werden.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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