Sollten Herstellergarantien zwei Jahre gehen?
Es ist ja häufig so, dass Gewährleistung (= Pflicht zur mangelfreien Übergabe seitens des Händlers.) und Garantie des Herstellers auseinander gehen. So muss der Händler zwei Jahre lang dafür haften wenn das Gerät mit einem Fehler ausgeliefert wurde, die Herstellergarantie aber geht häufig nur ein Jahr.
Da nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr eintritt, was bedeutet dass der Kunde nachweisen muss, dass der Mangel an der Ware seit Übergabe bestand, kann man hier häufig nichts mehr machen. Wenn also zum Beispiel nach anderthalb Jahren ein Iphone defekt ist, kann man meistens nichts mehr machen ohne kostenaufwändiges Gutachterurteil, denn Apple repariert nichts mehr und der Händler besteht im Regelfall auf den Nachweis.
Wäre es nicht einfacher, wenn man statt einer zweijährigen Gewährleistung eine allgemeine zweijährige Garantie einräumt, die der Hersteller zu tragen hat? Ähnlich wie in der Schweiz, wo garantiert zwei Jahre der Artikel halten und / oder funktionieren muss. Dort bedarf es keines Nachweises dass der Artikel von Anfang an Fehler hatte.
Kundenorientiert wäre es allemal, auch wenn es die Industrie teurer kommen würde. Aber dafür würde vermutlich auch wieder mehr auf Qualität geachtet werden. Was denkt Ihr?
Ich fände es auch viel besser, wenn die Herstellergarantien verlängert werden würde. Es ist immer wieder ärgerlich, wenn ein Gerät kurz nach der Herstellergarantie von einem Jahr kaputt geht und es ist auch immer schwer nachzuweisen, ob das Gerät so fehlerhaft produziert wurde. Ich hatte mal das Pech, dass ich ein Montagsgerät bei Smartphones gekauft habe.
Schon nach einem Monat oder zwei war es kaputt und es zeigte immer dieselbe Fehlermeldung auf dem Display. Da musste ich es einschicken lassen und es stellte sich heraus, dass das ein Systemfehler war, ich ihn also nicht selbst verschuldet haben konnte. Das Gerät musste ausgetauscht werden und dann lief alles prima.
Dieser Fehler hätte aber auch viel später eintreten können und dann hätte ich nicht beweisen können, dass das nicht meine Schuld war. Ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber hier definitiv nach Schweizer Vorbild nachrüsten sollte.
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