Familiengrab, Familiengruft - wie wird in der Regel beerdigt

vom 27.06.2015, 16:37 Uhr

Auf unserem Friedhof gibt es Familiengräber, die sehr groß sind und auf der Tafel, die als Gedenkstein dort mit angebracht sind, sind sehr viele Namen drauf. Ich habe mich gefragt, ob man so ein Grab kauft und nicht nur für 15-30 Jahre, sondern komplett kauft und man dort unendlich viele Urnen hineinstellen kann oder ob man da auch Sargbeerdigungen machen kann.

Wie funktioniert das mit solchen Familiengrabstellen und wie viele Sargbeerdigungen oder Urnenbeerdigungen kann man dort machen? Wie ist so was in der Regel geregelt? Sind solche Familiengrabstellen meist nur für die Reichen Leute oder kann man das auch als "Ottonormalverdiener" machen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Eine Grabstelle für Familien wird auch nicht komplett gekauft. In der Regel hat man diese Stelle für 20 oder 30 Jahre, eben die Zeit, die der Friedhof als Mindestdauer vorsieht. Nehmen wir einfach einmal 30 Jahre an, das ist schließlich nicht selten.

Jetzt gibt es einreihige, zweireihige und dreireihige Grabstellen. Je "Reihe" ist ein Sarg erlaubt. Je nach Friedhofssatzung können pro Sargstelle auch noch ein oder zwei Urnen bestattet werden. Als letzte Variante gibt es auch noch Tiefgräber, dort können pro Reihe zwei Särge beigesetzt werden, dazu kommen dann bis zu vier Urnen pro "Reihe".

Nehmen wir einmal ein zweireihiges Familiengrab als Beispiel, in dem zwei Urnen pro Reihe bestattet werden dürfen. 1970 stirbt der Opa, für ihn wird diese Grabstelle ausgewählt. Er wird in einem Sarg in der Erde bestattet. 1972 stirbt die Oma, sie bekommt ebenfalls eine Erdbestattung im Sarg.

Die Angehörigen müssen nun die Pacht für die Grabstelle um zwei Jahre verlängern. denn die Grabstelle muss immer mindestens so lange gepachtet werden, wie die Ruhezeit für den zuletzt beigesetzten Angehörigen dauert. Als Oma gestorben ist, waren nur noch 28 Jahre übrig, daher musste verlängert werden bis 2002.

1980 stirbt die Schwester der Oma, die nie geheiratet hat. Sie bekommt ein Urnengrab auf der Familiengrabstätte. Auf diesem Friedhof beträgt die Ruhezeit für Urnengräber nur 15 Jahre. Daher kann die Schwester der Oma ohne weitere Kosten beigesetzt werden. Die Vertragslaufzeit ist noch lang genug.

1990 verstirbt der Enkel der Im Grab liegenden Großeltern bei einem Motorradunfall. Auch er bekommt eine Urne im Familiengrab. Die Angehörigen müssen nun den Vertrag um drei Jahre verlängern, damit die Ruhezeit der Urne abgedeckt ist.

Und so kann man das immer weiter führen. Nach Ablauf der jeweiligen Ruhezeiten sind die Plätze im Familiengrab wieder frei und können neu belegt werden. Bei großen Familien ist das deutlich günstiger als immer nur Reihengräber zu belegen. Wenn man diese Stellen lange und möglichst vollständig ausnutzen kann, dann ist es viel günstiger. Außerdem bleiben so die Grabstellen erhalten.

» cooper75 » Beiträge: 13381 » Talkpoints: 510,47 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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