GmbH gründen anstatt hauptberuflich selbstständig sein

vom 27.06.2015, 09:08 Uhr

A würde gern irgendwann seine hauptberufliche, nicht-selbstständige Tätigkeit beenden und hätte dann zwar noch Einnahmen aus anderen Jobs, da die aber geringfügig sind. Dann würde A wegen der zusätzlich bestehenden Selbstständigkeit als hauptberuflich selbstständig gelten und müsste sich dann freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Das möchte A gerne vermeiden, denn bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung müsste A ja auch Beiträge auf Zins- und Mieteinnahmen entrichten, was nicht so toll wäre. A hat daher mal überlegt, ob es nicht die Möglichkeit gäbe, die selbstständige Tätigkeit nicht mehr als Einzelunternehmer, sondern im Rahmen einer GmbH oder UG auszuüben, also eine Kapitalgesellschaft zu gründen und sich dann selbst anzustellen, sodass man faktisch wieder abhängig beschäftigt wäre und so verhindern könnte, dass man sich freiwillig gesetzlich versichern muss. Kann A das denn so machen, geht so etwas?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 27.06.2015, 10:50, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Das funktioniert nur, wenn A als geschäftsführender Angestellter kein Bestimmungsrecht an der Gesellschaft hat. Wenn die Gesellschaft B gehört und A als Geschäftsführer angestellt wird, dann ist A ganz normal sozialversicherungspflichtig wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Gründet dagegen A eine GmbH und stellt sich selbst als geschäftsführender Gesellschafter an, dann bleibt er sozialversicherungsfrei. Also hat er die Wahl, sich entweder freiwillig gesetzlich gegen Krankheit zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Wobei es da dann noch den Knackpunkt der Rentenversicherungspflicht gibt. Bei einer Ein-Mann-GmbH ohne sozialversicherungspflichtig angestellte, weitere Mitarbeiter und mit wenigen oder gar nur einem Auftraggeber unterliegt der Geschäftsführer weiterhin der Rentenversicherungspflicht.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Was wäre denn, wenn man das zu zweit macht? Also wenn zwei die GmbH gründen und noch als kleine Teilzeitkraft beispielsweise eine Person einstellen, die sich um die Buchhaltung kümmert. Oder muss man dann, wenn man normal krankenversichert sein will, wirklich eine andere Person als Gründe eintragen?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn du die Gesellschaft gründest und als Geschäftsführer arbeitest, dann bist du ein geschäftsführender Gesellschafter (GGF). Das bleibt auch dann so, wenn du das zu zweit machst. Dann müsstest du weniger als 45 % der Anteile halten und weitere Bedingungen erfüllen. Denn nur eine Sperrminorität reicht nichts aus, um einen geringen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens nachzuweisen. Da kommt es dann auf die genau Vertragsgestaltung und auch familiäre Bindungen und ähnliches an.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Dann würde A wegen der zusätzlich bestehenden Selbstständigkeit als hauptberuflich selbstständig gelten und müsste sich dann freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Alternativ kann man sich auch einfach privat krankenversichern. Dann spielt das überhaupt keine Rolle mehr und man muss sich keine Tricks einfallen lassen.

Davon abgesehen sehe ich kein Problem bei einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt ja nicht so hoch. Soweit ich mich erinnere liegt die bei etwa 50000 Euro. Da sollte man als Unternehmer schon relativ schnell hin kommen.

Mit einer GmbH hat man im Prinzip aber auch die Möglichkeit, den Gewinn in der Gesellschaft zu belassen und sich gar nicht auszuzahlen. Und was nicht als Gehalt ausgezahlt wird, dürfte erst einmal für die Krankenversicherung keine Rolle spielen. Ich denke es sollte kein Problem sein, sich dann alle paar Jahre einen großen Brocken auszahlen zu lassen, so dass man eben nur in diesem einen Jahr über die Beitragsbemessungsgrenze kommt.

Wobei es da dann noch den Knackpunkt der Rentenversicherungspflicht gibt. Bei einer Ein-Mann-GmbH ohne sozialversicherungspflichtig angestellte, weitere Mitarbeiter und mit wenigen oder gar nur einem Auftraggeber unterliegt der Geschäftsführer weiterhin der Rentenversicherungspflicht.

Das ist ja quasi eine Scheinselbstständigkeit. Ein normal arbeitendes Unternehmen sollte eigentlich nicht unter diese Kategorie fallen, auch wenn man erst einmal nur alleine arbeitet.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


@Weasel Nicht jeder kann oder möchte sich privat versichern. Eine gute private Krankenversicherung ist nicht günstig. Außerdem gibt es viele Menschen wie mich zum Beispiel. die werden von keiner privaten Kasse aufgenommen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Natürlich muss man sich nicht privat versichern, aber es ist eine Alternative, die man als normaler Selbstständiger auf jeden Fall in Betracht ziehen kann. Und eine private Versicherung ist oft eben doch günstiger als die freiwillige gesetzliche Versicherung.

Logischerweise gibt es auch Menschen, die nicht in einer private Krankenversicherung aufgenommen werden. Die meisten werden es aber doch. Es ist also überhaupt kein Grund, diese Alternative nicht in Betracht zu ziehen.

Und immerhin muss man sich dann nicht mehr irgendwelche zweifelhaften Tricks einfallen lassen, um seine Beiträge an der Krankenversicherung nicht bezahlen zu müssen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Alternativ kann man sich auch einfach privat krankenversichern. Dann spielt das überhaupt keine Rolle mehr und man muss sich keine Tricks einfallen lassen.

Die private Krankenversicherung hat aber den Nachteil, dass man aus dieser im Alter nicht mehr heraus kann und man weiß ja nie, was noch so im Leben passiert. Es ist daher nicht gewünscht, in die PKV zu wechseln, weil das zu unsicher ist.

Davon abgesehen sehe ich kein Problem bei einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt ja nicht so hoch. Soweit ich mich erinnere liegt die bei etwa 50000 Euro. Da sollte man als Unternehmer schon relativ schnell hin kommen.

Nein, in diesem Fall ist das nicht so. A verdient derzeit über die Selbstständigkeit ca. 1000 EUR im Monat und über die Haupt-Angestellten-Tätigkeit 2400 EUR brutto. Zusätzlich gibt es noch Zinsen, Mieteinnahmen und zwei kleine Nebenjobs. Die Haupt-Angestellten-Tätigkeit möchte A perspektivisch aufgeben und die dadurch entstehende finanzielle Lücke durch Vermietung füllen (also derzeit Ankauf neuer Immobilien zur späteren Vermietung).

A möchte aber nicht auf die Mieteinnahmen und Zinsen Beiträge zur freiwilligen GKV zahlen und daher die selbstständige Tätigkeit umwidmen. Es ist aber nicht zu erwarten, dass aus den bisher 1000 EUR Einnahmen der selbstständigen Tätigkeit großartig mehr wird. Wenn noch ein zweiter mitmacht, sind es im Monat vielleicht 2000 EUR aber 50.000 EUR Umsatz im Jahr ist da wirklich ausgeschlossen.

Wenn du die Gesellschaft gründest und als Geschäftsführer arbeitest, dann bist du ein geschäftsführender Gesellschafter (GGF). Das bleibt auch dann so, wenn du das zu zweit machst. Dann müsstest du weniger als 45 % der Anteile halten und weitere Bedingungen erfüllen. Denn nur eine Sperrminorität reicht nichts aus, um einen geringen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens nachzuweisen. Da kommt es dann auf die genau Vertragsgestaltung und auch familiäre Bindungen und ähnliches an.

Aber was heißt das konkret? Also klappt das so, wie gedacht, gar nicht? A hatte sich gedacht, das mit dem Partner zusammen zu machen, das könnte man ja so drehen, dass A dann eben weniger als 45 hält. Oder bräuchte man noch einen Dritten und jeder hält 33%? Wie kann man denn das so machen, dass einen die Krankenkasse in Ruhe lässt und man normal gesetzlich versichert bleibt?

Und immerhin muss man sich dann nicht mehr irgendwelche zweifelhaften Tricks einfallen lassen, um seine Beiträge an der Krankenversicherung nicht bezahlen zu müssen.

Es geht nicht darum, keine Beiträge zu bezahlen, sondern in der normalen gesetzlichen Versicherung zu bleiben anstatt in die freiwillige gesetzliche Versicherung zu müssen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Die private Krankenversicherung hat aber den Nachteil, dass man aus dieser im Alter nicht mehr heraus kann und man weiß ja nie, was noch so im Leben passiert. Es ist daher nicht gewünscht, in die PKV zu wechseln, weil das zu unsicher ist.

Es gibt durchaus die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Gerade bei deinen winzigen Einkommenszielen dürfte es kein Problem sein, die Bedingungen dazu zu erfüllen. Man muss nur wieder eine entsprechend niedrig bezahlte abhängige Beschäftigung finden.

Es geht nicht darum, keine Beiträge zu bezahlen, sondern in der normalen gesetzlichen Versicherung zu bleiben anstatt in die freiwillige gesetzliche Versicherung zu müssen.

Im Endeffekt geht es darum, weniger Beiträge zu zahlen, als für diese Situation vorgesehen ist. Du möchtest selbstständig arbeiten, aber von der Krankenversicherung wie ein abhängig Beschäftigter behandelt werden. Das ist mir mich ein perfektes Beispiel eines zweifelhaften Tricks.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


@Zitronengras Such dir einen möglichen Partner und dann lasse dich konkret beraten, wie der Vertrag aussehen muss, damit du als GGF so wenig Einfluss nehmen kannst, dass die Sozialversicherungspflicht bestehen bleibt. Dazu musst du dem Partner natürlich zu 100 % vertrauen können.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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