Ab wann ist eine Rechtsberatung eine Rechtsberatung?
Mal eine Frage zum Thema der Rechtsberatung. Diese ist in Deutschland ja nur Personen erlaubt die entsprechend befugt sind, so zum Beispiel Anwälte oder Rechtspfleger. Andere Personen ohne entsprechende Ausbildung dürfen ja keine konkrete Rechtsberatung vornehmen.
Das stellt mich als Bürger vor die Frage, ab wann eine Rechtsberatung eine Rechtsberatung ist. Wenn ich beispielsweise zu jemandem sage "Nein, es handelt sich nicht um eine Rechtsverletzung der Art XY, sondern der Art YZ, weil..." - Handelt es sich dann schon um eine konkrete Rechtsverletzung von meiner Seite? Oder müsste ich mehr ins Detail gehen ala "Du verstößt damit gegen §12345 weil du im Rahmen einer beleidigenden Passage gemäß §67890. Näheres kannst du dem Urteil des Amtsgerichtes Musterhausen, Aktenzeichen 12345 entnehmen."?
Wie detailliert müssen solche Informationen sein damit ich mich selbst rechtlich angreifbar mache?
Zuerst ist die Frage, wen du berätst. Familie, Freunde und Nachbarn dürfen durchaus konkret unentgeltlich beraten werden. Da ist es dann im Prinzip egal, wie du etwas formulierst. Wenn du dich nicht mehr in diesem engen Rahmen bewegst, dann wird es schwieriger.
Relativ einfach umgehen kann man die Schwierigkeiten, indem man über einen fiktiven Fall spricht. Denn eine Meinung zu einem abstrakten, rechtlichen Problem kann jeder haben und mit einem anderen diskutieren und seine Haltung vertreten. Ohne einen konkreten Fall ist es auch keine Rechtsberatung.
Ja, da habe ich auch keine Bedenken. Mir ist bewusst dass selbst wenn ich es nicht dürfte, meine Familie und Freunde wohl kaum beigehen und mich anzeigen, wenn ich diese über ihre Rechte berate.
Für mich steht mehr der Aspekt online im Fokus, da ich gerne auch online mal über Rechtsirrtümer aufkläre und die Leute darüber informiere, wenn sie ihr Unwissen kundtun und wie es richtig ist. Ich frage mich wie detailliert ich da dann drauf eingehen darf ohne mich selbst rechtlich angreifbar zu machen.
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