Absicherung von freischaffenden Künstlern

vom 30.04.2011, 07:20 Uhr

Einen guten Tag in die Runde. Leider bin ich ja hier nicht sehr oft (woher nehmt Ihr nur alle die Zeit), aber aus aktuellem Anlass finde ich mich wieder hier ein und hoffe auf zahlreiche und hilfreiche Antworten. Ich habe die Threads durchgeschaut, habe aber keinen passenderen Platz gefunden, als hier unter der Rubrik Wirtschaft. Eine liebe Bekannte von mir arbeitet als Tänzerin (orientalische Tänze, Zigeunertänze) und als Trainerin. Zuletzt bekam sie per Email einen "Auftrag" für einen Auftritt. Problem: Der Absender könnte jedermann sein, der Name ist nicht nachprüfbar, keine Adresse, keine Telefonnummer.

Auftrittsort soll ein Hotel sein. Natürlich blinken da alle Warnleuchten, und unter diesen Bedingungen ist es wohl kaum eine gute Idee, diesen "Auftrag" überhaupt auch nur in Erwägung zu ziehen. Ich möchte nun gern meiner Bekannten helfen, sich in solchen Fällen wirklich absichern zu können, und suche nach Hinweisen, Tipps, Links mit Checklisten etc., mit denen sie sich eine Art Checkliste erstellen kann, auf was sie alles achten muss bzw. was die potenziellen Auftraggeber alles angeben müssen, damit eine Absicherung gewährleistet ist. Problem dabei ist auch, dass ja oft auch Privatkunden Auftraggeber sind, was ja erstmal per se nichts schlechtes ist. Oder vielleicht ist jemand hier im Forum, der ebenfalls als freischaffender Künstler/Tänzer arbeitet, der da helfen kann?

» Tokei » Beiträge: 7 » Talkpoints: 5,19 »



Genau dies ist das Problem. Es gibt hier keine echte Absicherung. Normalerweise hat sie am besten eine Bekannte oder einen Bekannten, dem sie immer Bescheid sagt. Solche Sachen würde ich auch lieber telefonisch machen, da man hier auch mal Nachfragen stellen kann und eine angezeigte Telefonnummer verschafft zusätzliche Sicherheit.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 17.06.2015, 19:11, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Man kann doch einfach einen Vertrag mit einer Klausel machen, dass der Auftraggeber im Falle dessen, dass er kurzfristig absagt oder der Termin nicht wahrgenommen werden kann seitens des Auftraggebers eine Strafe zahlen muss. Das ist denke ich normal und dann hat man auch die eigenen Kosten wieder drin und eine kleine Entschädigung.

Wir haben solche Verträge mit allen Musikern für unsere Hochzeit gemacht und auch mit unserer Fotografin. Da ist man beidseitig einfach sicherer mit Vertrag und kann sich sicher sein, dass man keinen großen Verdienstausfall hat.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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