Wer muss beim Onlinebanking haften, wenn etwas schief geht?

vom 31.01.2015, 22:18 Uhr

In einem anderen Thread war bereits die Diskussion, ob man Onlinebanking machen sollte, und wie man sich verhält, dass man am sichersten Transaktionen durchführen kann. Vom Virusscanner bis über die verschiedenen Möglichkeiten der TAN-Übermittlung, war alles schon im Gespräch. Aber was, wenn wirklich der Ernstfall eintritt?

Was passiert eigentlich, wenn beim Onlinebanking, aus welchen Gründen auch immer, Geld abhanden kommt? Ist die Bank da versichert und hat der Kunde dann Anspruch, dieses Geld wieder zurück zu erhalten? Oder schiebt man dann die Schuld dem Kunden in die Schuhe, weil dieser ja fahrlässig gehandelt haben könnte? War jemand von euch, oder jemand, den ihr kennt, schon einmal davon betroffen?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das kommt auf die Bank an. Ich habe mich vor kurzem erst mit diesem Thema beschäftigt und habe da auch diverse Erfahrungsberichte im Internet gelesen. Ich weiß jetzt auch nicht bei welchen Banken die Personen jeweils waren, aber manche haben das Geld vollständig erstattet bekommen, selbst wenn sie fahrlässig gehandelt haben. Andere wiederum blieben alleine auf dem Schaden sitzen und die Bank hat sich geweigert irgendetwas zu erstatten. Wieder andere sollen nur eine bestimmte Summe erstatten, alles darüber fällt dann eben aus dem Raster und man hat Pech gehabt.

» Esri » Beiträge: 485 » Talkpoints: -0,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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