Angepasste Prüfungsvoraussetzungen für Behinderte
Ich wunderte mich gerade etwas über ein Studienthema, in dem es um körperlich eingeschränkte Personen geht. Da Inklusion eigentlich ein großes Thema ist und ich es aus anderen Bereichen so kenne, dass bei körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen teilweise die Bedingungen angepasst sind, dachte ich, dass es auch im Studium so wäre.
Ich kenne es beispielsweise vom Tauchen so, dass manche Übungen absolviert werden müssen. Teilweise erfordern diese eine bestimmte Körperhaltung, jedoch steht in den Prüfungskiriterien auch klar, dass dies nicht für Personen gilt, die aus körperlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind. Wenn man also im Schneidersitz schweben soll, dürfen Personen mit Prothese auch mit gestreckten Beinen schweben zum Beispiel.
Auch bei Abitürprüfungen habe ich es so erlebt, dass bei erwiesener Beeinträchtigung andere Regeln gelten und eine Schüler mit LRS hatte bei einigen Prüfungen einige Minuten mehr Zeit. Eine andere Schülerin mit Authismus durfte öfter den Raum verlassen, um vor der Tür ein paar Runden im Kreis zu gehen.
Irgendwie dachte ich, dass es sowas überall gibt und gerade auch an deutschen Universitäten. Weiß jemand, ob es im Studium entsprechende Regelungen gibt?
Wenn ein Student durch eine Behinderung eingeschränkt ist, hat er einen Anspruch auf Nachteilausgleich. Wie der allerdings aussieht, das sind immer Einzelfallentscheidungen.
Ich hatte einen Kommilitonen mit stark eingeschränkter Sehfähigkeit. Dieser hat im zweiten Semester einen Antrag auf Nachteilausgleich gestellt und hat bis zum Studienende für Klausuren mehr Zeit bekommen, da er einfach länger gebraucht hat, um die Texte zu lesen, als der Rest von uns. Manche Lehrstühle haben ihm sogar angeboten, die Klausuren für Ihn größer zu drucken, damit er sie besser lesen kann.
Ich finde es wichtig und richtig, dass für Studenten mit Einschränkungen die Prüfungsbedingungen angepasst werden. Wie das jedoch im entsprechenden Fall aussieht muss eben an die entsprechende Beeinträchtigung angepasst werden. Pauschalisieren kann man da nichts.
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