Auswirkungen einer Eigenkündigung auf ALG1
Habe mich nun wirklich noch nicht mit allem beschäftigt, was so das "Jobcenter" und deren Regelungen was mögliche Sanktionen betrifft. Habe aber jetzt in einer Diskussion etwas erfahren, was mich ein wenig stutzig macht und bei dem ich - weil so offensichtlich nur der Schikane dienend - nicht weiß, ob das wirklich wahr sein kann oder nicht.
Fakt ist, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine "Sperre" bzgl. des Arbeitslosengeldes bekommen (soweit ich weiß sogar für drei Monate bei einer Gesamtlaufzeit von einem Jahr!), wenn diese den Arbeitsplatz selbst kündigen. Zwar kann es Ausnahmen geben (wenn ein Bleiben am Arbeitsplatz schlicht unzumutbar ist) - wobei hier wohl zum Teil viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, um das "Jobcenter" davon zu überzeugen, dass das Arbeitslosengeld ohne Abzüge und Sperre bezahlt wird. Aber als Grundsatz gilt wohl: wer "selbstverschuldet" (also durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag) in die Arbeitslosigkeit rutscht, wird sanktioniert.
Für mich aber neu ist folgendes (wobei ich eben immer noch nicht weiß, ob das stimmt!): wer in aller Regel kündigt, der macht dies ja u.U. auch deshalb, weil bereits ein neuer Job in Aussicht ist. Im "Normalfall" hat die Angestellte oder der Angestellte ja schon einen neuen potentiellen Arbeitgeber und einen unterschriebenen und gültigen Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber, bevor die eigentliche Kündigung beim alten Arbeitgeber ausgesprochen wird.
Wenn dann alles "optimal" läuft, dann gilt der neue Vertrag exakt ab dem Zeitpunkt, zu dem der alte Vertrag ausläuft (Kündigungsfristen) und es entstehen keine "organisatorischen" Lücken (Rentenversicherung, Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge), welche geschlossen werden müssen - eben u.U. auch durch das Jobcenter. Eine "echte" Arbeitslosigkeit liegt zu keinem Zeitpunkt vor. Nur: wenn der neue Arbeitgeber im Rahmen der Probezeit den neuen Vertrag kündigt - dann soll die "eigenverschuldete" Arbeitslosigkeit vorliegen!
Kann es wirklich sein, dass in so einem Fall das "Jobcenter" so handelt bzw. die Regeln so gestaltet sind, dass in so einem Fall tatsächlich der Jobwechsel als Risiko gesehen wird, eigenverschuldet arbeitslos geworden zu sein? Das wäre schon hart, weil das ja ein massiver Eingriff bzgl. der Entscheidungsfreiheit wäre. Jedenfalls wenn man solche Konsequenzen auch noch berücksichtigen muss.
Ich bin davon ausgegangen, dass dies zu keinen Sanktionen führen kann, weil hier als Arbeitnehmer alles richtig gemacht wurde (der Jobwechsel bedeutet ja u.U. einen potentiellen Karriereschritt oder eine Verbesserung der Bezüge oder sonstige Vorteile). Jetzt unabhängig davon, ob Sanktionen bei einer Eigenkündigung grundsätzlich gerechtfertigt wären: in so einem Fall sind diese doch definitiv fehl am Platz und haben KEINE sinnvoll regulierende Aufgabe - sie dienen ausschließlich dazu, die Lohnabhängigen in eine schwächere Position zu bringen.
Ich habe da jetzt mal ein wenig in diversen Foren quergelesen. Es kann durchaus vorkommen, dass man dann auch eine Sperre bekommt, wenn im anschließenden Arbeitsverhältnis schnell eine Kündigung ausgesprochen wird. Allerdings wird auch überall dazu geschrieben, dass man dann dieser Sperre widersprechen soll. Wobei es wohl auch darauf ankommt, wie schnell man während der Probezeit gekündigt wird.
So ganz eindeutige Aussagen, auch per Gerichtsurteile, gibt es für einen solchen Fall wohl nicht. Deswegen ist das wohl immer eine Sache, die mal mit Sperre und auch ohne Sperre enden kann.
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