Brille von der Steuer absetzen ohne ärztliches Attest

vom 03.06.2015, 09:00 Uhr

Ich habe grade gelesen, dass eine Brille zum Teil von der Steuer abgesetzt werden kann wenn die Kosten über den Zumutbarkeit liegen, die vom Finanzamt individuell berechnet werden. Meine Brille die ich mir Ende letzten Jahres gekauft habe, liegt bei über 120 Euro weshalb ich davon ausgehe, dass ich hier durchaus die Möglichkeit habe hier ein paar Euro wiederzuholen.

Nun ist es so, dass im Internet steht, dass ein ärztliches Attest nötig ist, um die Brille erstattet zu bekommen. Ich habe natürlich keins, nur einen Brillenpass vom Fielmann welcher mir eine nicht unerhebliche Kurzsichtigkeit bestätigt sowie den Eintrag im Führerschein dass ich ohne Brille nicht fahren darf.

Kann man das ganze damit so einreichen oder kann ich mir im Nachhinein ein Attest für die Brille holen? Bzw. wird das überhaupt anerkannt? Am liebsten wäre mir natürlich, wenn ich nur die Rechnung einreiche und da ein paar Euro so gutgeschrieben bekomme, denn die Brille ist für das Autofahren unerlässlich aber auch so käme ich ohne nicht mehr wirklich klar.

» Azelas90 » Beiträge: 270 » Talkpoints: 18,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also wenn im Führerschein schon drin steht, dass du ohne Brille nicht fahren darfst glaube ich nicht, dass es großartig ein Problem geben wird, von einem Augenarzt ein Attest zu bekommen. Ich würde mal bei einem örtlichen Augenarzt nachfragen, ob es möglich wäre, um noch ein Attest zu bekommen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Mich würde hauptsächlich interessieren ob ich mir den Arztbesuch nicht sparen kann. Da ich nicht damit rechne die Brille zu großen Teilen ersetzt zu bekommen, lohnt sich ein Gang mit stundenlanger Wartezeit da ggf. gar nicht.

Mich würde eher interessieren ob eine Kopie des Führerscheins da auch seinen Dienst tun würde. Aber ich denke schon dass ich die Bescheinigung tatsächlich bekommen könnte.

» Azelas90 » Beiträge: 270 » Talkpoints: 18,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Brille kann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Aber dazu müssen die Kosten für Krankheit insgesamt bei Alleinstehenden sechs Prozent und bei Paaren drei Prozent des Jahreseinkommens überschreiten. Nur Kosten, die diese Grenze überschreiten, wirken sich mindernd auf die Steuerlast aus. Dann wird tatsächlich die Bescheinigung vom Arzt verlangt.

Liegst du unter den Grenzbeträgen, kannst du dir die Mühe sparen. Als Werbungskosten kannst du maximal eine Computerbrille anführen, wenn du diese ausschließlich für den Job und wegen einer Berufskrankheit benötigst.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Hier hat wie ich finde cooper75 schon alles dazu geschrieben, was aus Sicht des Finanzamtes entscheidend ist. Und hier fürchte ich (bzw. hoffe ich mal für dich!) wirst du ganz deutlich unter der Grenze liegen, die entscheidend dafür ist, dass das Geld welches du im Rahmen der "Gesundheitsförderung" ausgibst, steuerlich berücksichtigt wird. Das bleibt wirklich nur denen vorbehalten, die massiv Geld ausgeben müssen.

Ich könnte mir vorstellen, dass du die Brille dann angeben kannst (du kannst sie natürlich immer angeben, aber sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit so nicht berücksichtigt!), wenn du den zwingenden Zusammenhang zu deinem Job herstellen kannst. Bist du z.B. als Kraftfahrer angestellt und benötigst die Brille eben zum Fahren, ist das eine beruflich veranlasste Ausgabe.

Brauchst du die Brille hingegen nur dazu, um mit dem Auto zur Arbeit zu kommen, liegt der Fall anders und so wird die Brille nicht als beruflich veranlasste Ausgabe anerkannt. Schließlich könntest du ja mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren - und bräuchtest die Brille nicht!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass du die Brille dann angeben kannst (du kannst sie natürlich immer angeben, aber sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit so nicht berücksichtigt!), wenn du den zwingenden Zusammenhang zu deinem Job herstellen kannst. Bist du z.B. als Kraftfahrer angestellt und benötigst die Brille eben zum Fahren, ist das eine beruflich veranlasste Ausgabe.

Ich glaube mal, dass das gar nicht so einfach ist. Man müsste dann ja verlässig argumentieren und nachweisen können, dass man die Brille nur für die Arbeit braucht. Wenn man nun aber schon feststellt, dass man ohne Brille zu schlecht sieht um ein Auto oder LKW steuern zu können, so würde ich als Finanzbeamter gegenargumentieren, dass man sie dann auch im Alltag braucht.

Schließlich fährt man ja auch mal privat mit einem Auto oder muss irgendwas lesen und wird dann vermutlich auch privat die Brille tragen. Somit würde sich daraus ja ergeben, dass man die Brille dann nur noch maximal anteilig absetzen kann und zwar nur zu dem beruflich genutzten Anteil.

Zieht man mal die Zeit des Schlafens ab, dann bleibt wohl noch immer die Hälfte der Zeit als private Nutzung über und dann bleiben von den 120 Euro schon nur noch 60 Euro über. Klar auch Kleinvieh macht Mist, aber wenn man sich jetzt überlegt, dass man von dem Geld vielleicht ein Viertel wiederbekommt, wenn überhaupt, betreibt man dann schon einen verhältnismäßig großen Aufwand für 10 bis 20 Euro, die man womöglich nicht mal erstattet bekommt.

Zumal man auch hier erstmal sehen muss ob man mit der "Arbeitsbrille" überhaupt über die Werbungskostenpauschale hinauskommt, denn nur dann kann man sie überhaupt auf diese Weise absetzen. Als außergewöhnliche Belastung geht es auch nur mit Attest und auch dann muss die schon erwähnten Grenzen erreichen.

Ich denke also eigentlich nicht wirklich, dass es bei so einer günstigen Brille überhaupt Sinn macht, sie auf der Steuererklärung anzugeben. Wahrscheinlich kann das nur dann was bringen, wenn man sich mal ein wirklich teures Modell zulegt, was dann 500 Euro oder mehr kostet.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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