Bafög zu Beginn nur gegen Vorbehalt?

vom 01.06.2015, 22:43 Uhr

Eine Bekannte von mir hat neulich einen ziemlich großen Schreck bekommen, denn sie muss über 3000 Euro Bafög zurückbezahlen. Der Grund ist offenbar der, dass man ihr das Bafög im ersten und zweiten Semester nur unter Vorbehalt ausgezahlt hätte.

Später wollte man das eigentliche Einkommen der Eltern bestimmen und dadurch kam dann ein neuer Wert für den Förderungsbetrag heraus. Meine Bekannte findet das schon ein wenig schockierend, denn sie war davon ausgegangen, dass stets das Gehalt vor zwei Jahren vor dem Antrag relevant ist und nicht das eigentliche.

Nun weiß sie auch nicht, wie sie das Geld zurückzahlen soll, da sie sich nicht gut mit ihren Eltern versteht. Sie hat nicht erwartet, dass so etwas kommen würde. Ich selbst konnte ihren Ärger auch nachvollziehen. Eigentlich kann das Bafög Amt sich ja denken, dass Menschen die dort etwas beantragen wenig Geld haben und dann lieber weniger Bafög bekommen, als zu viel und das nachher wieder zurück zahlen müssen.

Kennt ihr solche Fälle auch aus eurem Bekannten- oder Familienkreis? Ist es normal, dass das Bafög Amt am Anfang nur unter Vorbehalt zahlt und man dann am Ende oftmals kräftig zurückzahlen muss? Warum gibt es keine andere Möglichkeit um das zu verhindern?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich finde es schon extrem. 3000€ schüttelt man sich als Student nicht mal eben aus dem Ärmel als wäre nichts gewesen. Ich habe vorher noch nie gehört, dass Bafög nur unter Vorbehalt ausbezahlt wird. Steht das denn irgendwo in den Unterlagen? Mir ist in meinen Unterlagen keine solche Klausel aufgefallen. Ich würde mich deswegen auf jeden Fall rechtlich beraten lassen, das kann doch so nicht angehen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Bafög wird eigentlich nur unter Vorbehalt gezahlt, wenn zuvor ein Aktualisierungsantrag gestellt wurde. Deine Bekannte müsste also beim Bafög-Amt beantragt haben, dass das aktuelle Einkommen der Eltern beziehungsweise der Mutter für den Antrag verwendet wurde und nicht das von vor zwei Jahren.

Ich würde deiner Bekannten dringend raten umgehend Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist und sofort zu einem Anwalt zu gehen. Denn theoretisch kann sie das Geld von ihren Eltern verlangen oder ihre Eltern auch auf Unterhalt verklagen. Sie sollte sich dazu aber auf jeden Fall umgehend professionell beraten lassen. Auch beim Bafög-Amt kann sie sich persönlich erkundigen, wie es zu dieser Rückforderung gekommen ist.

Crispin hat geschrieben:Eigentlich kann das Bafög Amt sich ja denken, dass Menschen die dort etwas beantragen wenig Geld haben und dann lieber weniger Bafög bekommen, als zu viel und das nachher wieder zurück zahlen müssen.

Natürlich geht man davon aus, dass nur Menschen Bafög beantragen, die es tatsächlich benötigen. Das dachte ich auch immer. Dann hat sich allerdings einmal eine Bekannte von mir lautstark unter Einfluss von Alkohol darüber beschwert, dass sie kein Bafög bekommt. Wir waren bei ihr zu Hause und sie hat dann gleich ihren Bescheid geholt und ich musste schon schlucken, als ich gesehen habe, dass einer ihrer Elternteile etwa 9000 Euro Brutto im Monat verdient.

Ich habe keine Ahnung, warum sie bei dem Einkommen auf die Idee gekommen ist, dass sie staatliche Unterstützung bekommt, außerdem bekam sie von ihren Eltern sowieso alles, was sie wollte. Aber offensichtlich stellen eben doch nicht nur Menschen Anträge, die wenig Geld haben.

Außerdem haben Bafög-Ämter keinen Spielraum bei der Höhe der Zahlungen. Da gibt es auch für die Aktualisierungsanträge genaue Vorschriften, wie das Bafög unter Vorbehalt berechnet wird. Viel Ermessensspielraum haben die Sachbearbeiter da nicht.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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