Warum keine Belohnung für Schätzefund in Deutschland?
Neulich habe ich im Fernsehen eine Sendung gesehen, wo ein Österreicher gezeigt worden ist, der in seinem Garten Schätze gefunden hat. Dieser hat er erstmal im Keller stehen lassen und irgendwann sauber gemacht, um sie einem Archäologen zu zeigen. Dieser konnte die Echtheit der Goldschätze bestätigten und diese werden nun in einem Museum ausgestellt. Es handelt sich um einige der kostbarsten Schätze in diesem Land. Der Mann hat dann eine halbe Millionen dafür bekommen. Ursprünglich stand ihm nur die Hälfte des Geldes zu, da die Schätze aber auf seinem Grundstück lagen, hat er alles bekommen.
Es wurde dann auch gesagt, dass man hier in Deutschland gar nichts bekommt, die Sachen werden quasi direkt vom Staat kassiert. Nur in Bayern kann man noch mit einer Belohnung rechnen. Warum aber ist das so? Der Mann hat seine Sachen auch ins Internet gestellt und bereits nach kurzer Zeit diverse Angebote bekommen. Warum sollten deutsche Finder das nicht auch tun, wenn sie vom Land eh nichts bekommen? Ist das nicht letztendlich ein offenes Tor für den Schwarzhandel, weil Finder nur so etwas von ihrem Fund haben? Entgehen Deutschland auf diese Art und Weise nicht wertvolle Schätze und Kulturgut?
In Deutschland ist das rechtlich so geregelt. Der Staat holt sich erstmal alles, was er bekommen kann. Ich finde das auch nicht in Ordnung, aber es ist irgendwann so geregelt worden. Wenn ich einen Schatz finden würde, würde ich es daher glaube ich auch niemandem sagen. Der Schwarzhandel wird dadurch sicher angekurbelt. Es ist schade, dass es so geregelt ist, aber es ist leider so.
In Deutschland gilt in drei Bundesländern noch die Hadrianische Teilung, die auf das römische Recht zurückgeht. Das ist im BGB geregelt. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern wenden das noch genauso an. In diesen Bundesländern gehört ein Schatz zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Besitzer. Besitzer ist der, dem das Land gehört.
Die anderen Bundesländer haben ein sogenanntes Schatzregal in ihrem jeweiligen Denkmalschutzrecht. Da kocht jeder seine eigene Suppe und Finder bekommen weniger bis nichts. Aber dass Finder in Deutschland grundsätzlich leer ausgehen, ist schlichtweg eine falsche Behauptung.
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