Mindestlaufzeiten von Versicherungsverträgen

vom 02.06.2015, 11:54 Uhr

Ich habe per Mail ein Angebot zu einer Rechtsschutzversicherung zugesandt bekommen und soweit ist dieses ja auch in Ordnung. Was mich jedoch etwas irritiert, ist die vorgeschriebene Mindestlaufzeit von drei Jahren. War denn die Mindestlaufzeit von Versicherungsverträgen vom Gesetzgeber her nicht mal auf ein oder zwei Jahre herabgesetzt worden? Ist das je nach Art der Versicherung unterschiedlich und welche Mindestlaufzeiten habt ihr denn bei Neuverträgen vereinbart?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Langfristige Verträge mit einer Laufzeit von drei, fünf oder zehn Jahren darf man erstmals zum Ablauf der ersten drei Jahre gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Die Versicherung kann dir einen Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren anbieten.

Nur bei noch längeren Laufzeiten kommst du nach drei Jahren vorzeitig aus dem Vertrag. Andere Anbieter haben sicherlich Verträge, die nur ein Jahr laufen. Gegen Aufpreis kannst du sicher auch diesen Vertrag kürzer abschließen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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