Soll die Arbeit für Söldnerfirmen verboten werden?

vom 30.05.2015, 11:40 Uhr

Die Berichte über die Söldnerfirma Blackwater dürfte nahezu jedem bekannt sein. Es ist auch kein Geheimnis, dass einige Mitarbeiter ehemalige Angehörige von Bundeswehr oder Bundesgrenzschutz sind.

Die Teilnahme an kriegerischen Handlungen im Ausland für eine Terrorgruppe ist übrigens ausdrücklich untersagt, wobei es hier nicht auf konkrete Straftaten ankommt. Allerdings dürfte Waterboarding und ähnliches auch zum Standard solcher Firmen gehören.

Sollte die Arbeit für solche Firmen nicht auch unter Strafe gestellt werden? Wird so militärisches Wissen nicht auch an das Ausland weitergegeben?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 30.05.2015, 15:32, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Zu aller guter erst: das Söldnertum ist in Deutschland verboten und wird wohl auch niemals erlaubt werden. Das Einzige, was in Deutschland an paramilitärischen Einrichtungen erlaubt sind, sind die sogenannten PMC's. Diese sind zwar im Prinzip das gleiche wie Söldner, aber eben nur im Prinzip.

Sie haben strenge Auflagen, um überhaupt als PMC zugelassen zu werden, wo hingegen bei einem Söldnerlager jeder sagen kann, dass er mitmachen will. Was schon einmal einen sehr großen Unterschied macht. Desweiteren brauchen Mitglieder einer PMC entweder eine langjährige Ausbildung beim Militär oder für die kleinen Aufträge wie Geldtransporte und Co. einen Abschluss zur Fachkraft und Sicherheit nach Paragraph 34a der GewO.

Mit Blackwater, welche es so ohnehin nicht mehr gibt, hast du dir auch, wie auch nicht anders zu erwarten, ein drastisches Beispiel herausgesucht. Es wurden einige Straftaten einiger Angestellter begangen. Diese wurden laut offiziellen Berichten niemals angeordnet. Somit waren es Entscheidungen der Angestellten. Diese wurden für diese Fehler auch bestraft.

Kriegerische Handlungen werden von einer PMC auch nicht ausgeübt. Denn um eine kriegerische Handlung auszuüben, muss ein Erstschlag vorgenommen werden. Da dies aber nicht der Fall ist, wird höchstens eine Verteidigung des eigenen Lebens vorgenommen und das ist definitiv keine Straftat.

Ob so militärisches Wissen an das Ausland weiter gegeben wird, ist auch eine ziemlich blöde Frage. Das Militär wird niemanden, der große Geheimnisse des deutschen Militärs kennt, entlassen und somit zulassen, dass Geheimnisse ins Ausland getragen werden können. Alles, was kein Geheimnis ist, kann man auf den unterschiedlichsten Seiten der Bundeswehr ohne große Probleme selber nachlesen.

» xercxa » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,72 »


Danke für die superschnelle und extrem kompetente Antwort auf meine Frage. Ich finde es allerdings etwas respektlos, wenn man das Hineinfeuern in eine unbewaffnete Menschenmenge als Fehler bezeichnet.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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