Durch verspätete Postzusendung ist Kündigung nicht möglich

vom 25.07.2014, 18:04 Uhr

Frau A hat heute einen Brief zugestellt bekommen, indem stand, dass die Stadtwerke durch den Netzbetreiber eine Anmeldung zur Versorgung mit Strom erhalten hätten. Eine örtliche Grundversorgung soll nun erfolgen. Da sie aber diese Stromanlieferung nicht will, da er sie eben auszieht, hat sie sich im Internet auf der jeweiligen angezeigten Seite des Briefes informiert.

Der Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Onlineregistrierung in einen Onlineportal hat sie vorgenommen. Dort heißt es, dass man den Vertrag zum nächstmöglichen Termin am 24.7. hätte kündigen können. Dies war aber nun gestern. Der Brief kam demnach zu spät. Ansonsten hätte man nun doch eine Kündigung vorbei bringen können.

Muss man nun wirklich zwei Wochen als Lieferzeit annehmen und dafür die Gebühren bezahlen? Oder könnte man die Kündigung durchbringen? Oder ist es sinnvoller, die Kündigung fristgerecht zu schreiben und abzuschicken und dabei die zwei Wochen als weitere Anlieferung in Kauf zu nehmen? Wie sollte Frau A. am besten handeln? Was ist ihr anzuraten?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich würde da zunächst mal anrufen. Damit kann man doch eigentlich schon vieles klären und so dann vielleicht auch an der Kündigungsfrist schrauben. Ansonsten würde ich einfach noch mal eine Kündigung hinschicken und dies mit Einschreiben und dann auf das verspätete Zustelldatum hinweisen. Im schlimmsten Fall würde ich mal bei einem Anwalt nachfragen.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^