Verordnungen zur Leinenpflicht für Hunde in Deutschland
Kann man eigentlich irgendwo nachlesen, wie es in Deutschland und den einzelnen Bundesländern geregelt ist mit der Leinenpflicht? Wo kann man Länderregelungen und Gemeinderegelungen nachlesen? Gibt es bei der Leinenpflicht auch Ausnahmen wie beispielsweise, dass kleine Hunde keine Leinenpflicht haben? Darf man auch bei Leinenpflicht die Hunde dann auch nicht auf dem Feld oder im Wald ohne Leine laufen lassen? Was ist, wenn keine Hundewiese im Ort ist, muss man dann den Hund nur an der Leine halten? Ist das nicht gegen das Tierschutzgesetz, weil man Hunde ja auch frei laufen lassen sollte, damit sie mit Artgenossen toben können?
Mit der Leinenpflichtverordnung ist das ganz verschieden geregelt. In einigen Städten dürfen sie in Parks ohne Leine laufen, in anderen müssen sie immer angeleint sein. Das kommt ganz darauf, wie die Stadtväter das regeln.
Jedes Bundesland hat andere Regeln und teils die Städte noch extra. In unserer Stadt gibt es keine eingezäunte Hundewiesen. Aber im Wald sollen sie auch nicht ohne Leine laufen. Erwischt ein Jäger sie, könnten sie abgeschossen werden, falls er der Meinung sein sollte, dass sie wildern.
Es gibt keine einheitliche Regelung für Bund und Länder. Jede Kommune stellt da ihre eigenen Regeln auf. So kann es durchaus vorkommen, dass es Ort gibt, wo gar keine Leinenpflicht vorhanden ist. Meist dann, wenn noch nichts passiert ist. Aber wenn man sich nicht sicher ist, sollte man sich in der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung deswegen befragen.
Das mit der Leinenpflicht ist so eine Sache. Informationen findet man im Landschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, auch ein eventuell vorhandenes Gesetz zur Hundehaltung sollte man ebenso einsehen wie das Forstgesetz und das Naturschutzgesetz. Und dann kommen die ganz unterschiedlichen Regelungen im Ortsrecht der einzelnen Gemeinden. Zu finden sind diese örtlichen Regeln meist in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung der Stadt XY", grob da wo auch das Füttern von Tauben und das Plakatieren geregelt wird.
Relativ simpel ist die Sache, wenn man einen Hund hat, der mindestens 40 cm hoch ist und/oder mindestens 20 kg wiegt und in NRW lebt. Dann muss dieser Hund nach dem Landeshundegesetz NRW innerorts immer angeleint sein. Das Landeshundegesetz legt fest, dass große Hunde "innerhalb von im Zusammenhang bebauten Flächen" angeleint werden muss. In welchem Ort man sich befindet, das ist dann in NRW egal.
Ist der Hund kleiner oder ist man außerorts, dann wird es dagegen schwierig. Viele Städte haben keinen generellen Leinenzwang, dort müssen kleine Hunde dann beispielsweise nur auf Volksfesten, in großen Menschenansammlungen und in den Zugängen zur U-Bahn angeleint sein.
Theoretisch darf ein Hund in NRW nach dem Forstgesetz im Wald auf den Wegen im Einflussbereich seines Besitzer ohne Leine laufen. Ok, das war jetzt die Theorie: Ist der Wald zufällig ein Naturschutzgebiet, dann ist es wieder verboten. Auch in manchen Städten in NRW ist der Wald explizit eine Gebiet mit Leinenzwang. Das trifft beispielsweise auf Wegberg zu.
Außerorts auf Feldwegen herrscht in NRW wieder kein Leinenzwang, aber auch das dürfen die Städte ändern. Und auch bestellten Feldern und auf Wiesen und Weiden hat ein Hund sowieso nichts zu suchen. Dann haben einige Gemeinden in NRW eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit. Das ist im Bereich Solingen und Remscheid irgendwo so.
Man sieht: Es ist alles unheimlich klar und simpel. Überquert man eine Stadtgrenze ist oft alles anders und das trifft meist auch auf die Außenbereiche zu. Wechselt man das Bundesland, dann wird es noch besser. Ein Hundehalter aus NRW guckt in Niedersachsen sparsam.
In Niedersachsen herrscht im Wald immer Leinenpflicht. Dazu kommt die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit, die dann auch freien Gelände gilt. Und natürlich hat dort auch jede Stadt eigene Regelungen. So kann man sich jetzt munter durch die Republik recherchieren und man wird wahnsinnig.
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