Richtlinien und Ablauf von Härtefallscheidungen
Herr und Frau G. sind seit vier Jahren ein Paar und seit zwei Jahren verheiratet. Über das Thema gemeinsame Kinder wurde eigentlich nie ausführlich gesprochen und an sich verdienen beide Ehepartner gerade nicht wirklich gut, beziehungsweise sind auch die laufenden Kosten, aufgrund diverser Kredite hoch, dass ein gemeinsames Kind zurzeit finanziell nicht machbar wäre.
Nun war Herr G. vor ein paar Wochen länger auf einer Geschäftsreise. Als er zurück kam, teilte ihm seine Ehefrau mit, dass sie sich im europäischen Ausland einer künstliche Befruchtung unterzogen habe und ihn damit hätte überraschen wollen.
Herr G. fühlt sich ziemlich vor den Kopf gestoßen. Generell hätte er gegen Kinder nichts einzuwenden, aber er hätte es eben gerne erst mal auf dem natürlichen Weg versucht und nun fühlt er sich hintergangen, weil seine Ehefrau sich einfach, ohne mit ihm darüber zu sprechen, hat künstlich befruchten lassen. Er empfindet das als sehr großen Vertrauensbruch.
Wenn das Kind ehelich geboren wird, gilt er ja als rechtlicher Vater. Nun möchte er aber auf keinen Fall für dieses Kind aufkommen müssen, da er eben so verletzt ist von dem Verhalten seiner Frau. Eine reguläre Scheidung setzt ja in der Regel ein Trennungsjahr voraus. Somit wird dieses Kind aus der künstlichen Befruchtung auf jeden Fall ehelich geboren werden.
Nun hat Herr G. gehört, es gibt auch Härtefallscheidungen, die wesentlich schneller zu einer Scheidung führen. Welche Richtlinien gibt es denn für Härtefallscheidungen? Wie genau läuft eine Härtefallscheidung ab?
Ganz generell ist eine Härtefallscheidung nur sehr schwer durch zu setzen und viele Familiengerichte machen diese nur in wirklich schweren Ausnahmefällen. Ein Grund für eine Härtefallscheidung kann sein, dass die Ehefrau fremd gegangen ist und ein Kind erwartet. Wie gesagt kann sein, aber manche Gerichte sehen das anders.
Beantragen kann die Härtefallscheidung der Rechtsanwalt, den man eh beauftragen muss, wenn man eine Scheidung will. Der Rechtsanwalt kann auch beraten, ob die Chancen auf eine Härtefallscheidung bestehen. Er kann wahrscheinlich auch beraten, wie es für Herrn G. aussieht, von wegen der rechtlichen Vaterschaft. Denn Herr G. könnte ja relativ problemlos nachweisen, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist.
Ohne ein Abstreiten der Vaterschaft und Klärung der Sachlage ist der Mann doch auch nach einer Scheidung der Vater Kindes. Es ist doch anzunehmen, dass das Kind, dessen Vater er nicht ist, innerhalb von 302 Tagen geboren wird, auch wenn er jetzt eine Härtefallscheidung durchdrücken würde. Die allerdings wohl nicht möglich sein wird.
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