Mindestsicherung in Österreich
Was versteht man unter Mindestsicherung?
In Österreich gibt es voraussichtlich ab September 2010 die so genannte ,Bedarfsorientierte Mindestsicherung‘. Sie soll die bisher auf Landesebene geregelte Sozial- und Notstandshilfe ersetzen. Mindestsicherung erhalten alle Personen, die über keine angemessenen Mittel verfügen, um ihren Bedarf decken zu können. An den Erhalt der Mindestsicherung sind jedoch einige Bedingungen geknüpft: Das eigene Vermögen muss bis auf wenige Ausnahmen eingesetzt werden, bevor man die Mindestsicherung bekommt, außerdem müssen alle arbeitsfähigen Personen bereit sein zu arbeiten. Als Mindestsicherungsempfänger erhält man € 744.- netto im Monat, Ehepaare bekommen € 1116.-, außerdem ist man krankenversichert.
Welche kritischen Argumente gibt es? Welche sprechen dafür, welche dagegen?
Auf jeden Fall für die Mindestsicherung spricht die Tatsache, dass die bisherigen Systeme der Bundesländer im ganzen Land vereinheitlicht werden. Allerdings können die Länder zusätzlich noch höhere Beträge gewähren.
Die Argumente gegen die Mindestsicherung überwiegen. Kritisiert wird etwa die Höhe der Mindestsicherung. Einige meinen, sie wäre zu niedrig angesetzt, das alltägliche Leben könne damit nur schwer finanziert werden. Für andere wiederum ist sie zu hoch, der Anreiz zu arbeiten würde kaum mehr vorhanden sein, da man ,doch eh Geld hat‘ und somit nicht mehr arbeiten muss, schon gar nicht, wenn man nur unwesentlich mehr verdienen würde.
Zudem stellt sich die Frage, was an der Mindestsicherung ,bedarfsorientiert‘ ist. Der Bedarf gestaltet sich je nach Situation unterschiedlich, hier reicht es nicht, einen Durchschnittswert zu nehmen. Entweder man rechnet für jede Person/Familie den Bedarf extra aus, oder man spricht von einer allgemeinen Mindestsicherung. Das Wort ,bedarfsorientiert‘ ist eher eine Irreführung, da es etwas ,verspricht‘, was in Wirklichkeit nicht erfüllt wird.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die befürchtete Zuwanderung aufgrund der Mindestsicherung. Nachdem anfangs Asylwerber nicht berücksichtigt werden sollten, wurde dies nach Kritik geändert. Nun wird befürchtet, dass mehr Ausländer um Asyl ansuchen und die Mindestsicherung ausnützen. Diese würden - oft ohne Chance und Willen nach dem Abschluss des Asylverfahrens in Österreich zu bleiben - Geld vom Staat kassieren, ohne etwas dafür zu leisten. Allerdings ist es schwer, zwischen ,richtigen‘ und ausnützenden Asylwerbern zu unterscheiden. Auch allen Asylwerbern die Mindestsicherung zu streichen ist der falsche Weg, weshalb hier ein guter Mittelweg gefunden werden muss.
Ebenfalls befürchtet wird ein massiver Anstieg der Schwarzarbeit. Schließlich lässt sich neben einem geregelten Grundeinkommen wie eben der Mindestsicherung und vor allem dem Überfluss an Zeit leicht nebenbei noch Geld verdienen. Natürlich kann dies nicht auf die legale Weise geschehen, da sonst die Mindestsicherung gekürzt oder gestrichen wird. Ich denke jedoch, dass die Schwarzarbeit kaum mehr sein wird, als noch in Zeiten der Sozialhilfe. Die Situation für den (potenziellen) Schwarzarbeiter ist schließlich die gleiche, nur gibt es mit der Mindestsicherung etwas mehr Geld.
In Deutschland gibt es 400 Euro Hartz IV und Miete sowie Nebenkosten bei Bedarf. Alles wird angerechnet. Pro Lebensjahr hat man 150 Euro Freibetrag für Vermögen. Für jeden Verstoß gibt es gleich zwischen 10 und 30 Prozent Sanktionen.
Ungefähr 30 Prozent stocken ihren kärglichen Lohn damit auf, was vielen Arbeitgebern natürlich besser als ein Mindestlohn gefiel. So hat man in Deutschland alleine von 2005 bis 2009 50 Milliarden Euro für das Aufstocken bezahlt. Hier wurde zum Glück Abhilfe geschaffen.
Wenn man allerdings sieht, dass gerade mal 20 Prozent aller Arbeitnehmer mit 65 Jahren direkt von einem Vollzeitjob in Rente gehen, dann sieht die Sache schon etwas anders aus.
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