Familienpflegezeit für Arbeitnehmer per Gesetz
Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat nun endlich einige Details zur Familienpflegezeit erläutert, die schon 2011 kommen soll. Diese neue Regelung soll es Arbeitnehmern künftig ermöglichen sich zwei Jahre per Rechtsanspruch um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, das interessante dabei: der bisherige Entwurf sieht vor, dass die pflegenden Angehörigen zwei Jahre zwar nur halbtags arbeiten, trotzdem in dieser Zeit aber drei Viertel ihres bisherigen Gehaltes beziehen sollen.
Die Arbeitnehmer sollen für die Pflegezeit entweder vorarbeiten können, also über einen bestimmten Zeitraum Vollzeitarbeiten, dafür aber nicht den vollen Lohn bekommen, oder aber die Fehlzeiten nach der Pflegezeit abzugelten. Dafür sollen so genannte Zeitwertkonten eingerichtet werden. Die Regelung soll so, nach Schröders Aussagen, den Bundeshaushalt nicht belasten, da man sich von dem Gedanken verabschieden müsse jedes Problem mit Geld lösen zu können.
Die Idee an sich ist nicht schlecht. Immerhin gibt es schon jetzt die Möglichkeit für maximal sechs Monate zum Zweck der häuslichen Pflege aus dem Beruf auszusteigen, allerdings ohne Rechtsanspruch mit der entsprechenden Unsicherheit für die Arbeitnehmer. Durch die Pflege durch Angehörige wird der Pflegeversicherung einiges an Geld gespart, da die Pflege durch Angehörige einfach mal billiger ist.
Aber es gibt natürlich auch eine andere Seite der Medaille: so setzen Unternehmen eher auf flexible Arbeitszeitmodelle, denn immerhin besteht das Risiko, dass ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen ausscheidet, bevor er die Fehlzeiten wieder ausgeglichen hat.
Das Gesetz ist inzwischen da und der Arbeitgeber kann die Zustimmung verweigern. Dadurch ist das ganze Gesetz in meinen Augen eigentlich so richtig entwertet worden. Wer selber sterbenskranke oder demente Angehörige hat, kann dies sicher besser nachvollziehen und gerade solche Krankheiten wurden bisher nicht richtig anerkannt und bewertet.
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