Arge und Zahnarztbesuch

vom 30.09.2012, 00:55 Uhr

Frau A. bezieht seit kurzem Leistungen nach Arbeitslosengeld 2. Nun war sie zu ihrem ersten Termin mit der Sachbearbeiterin. Dort ging es dann auch um die sogenannte Eingliederungsvereinbarung. Die Sachbearbeiterin möchte dort rein schreiben, dass sich Frau A. zu einem regelmäßigen Zahnarztbesuch verpflichtet. Sollte Frau A. diese Vereinbarung nicht befolgen, muss sie mit Sanktionen in Form einer Kürzung von 30 Prozent ihres Regelbedarfs rechnen.

Dürfen die Argen solche Vereinbarungen treffen? Ist ein Arztbesuch nicht ein Persönlichkeitsrecht? Unter welchen Bedingungen darf das Jobcenter reine regelmäßige Zahnarztbehandlung fordern?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Grundsätzlich dürfen Jobcenter, wie die ARGEn inzwischen genannt werden, auf jeden Fall einmal so ziemlich alles verlangen. Das mit dem Zahnarztbesuch halte ich persönlich für eine Ente aber theoretisch können sie es natürlich und abwarten, was das Sozialgericht sagt.

In irgendeiner Dokumentation wurde einmal das Beispiel eines Hartz-IV-Beziehers mit starken Atembeschwerden genannt, der zu einem Ein-Euro-Job als Maler verdonnert wurde und erst nach einem Jahr vom SG Recht bekam. Vorher wurde er als chronisch Kranker trotzdem ein halbes Jahr lang mit 30 Prozent Sanktionen bestraft.

Hier sollen eben irgendwelche Beamte ohne jegliche Ahnung von gesundheitlichen Einschränkungen über das Wohl von Menschen entscheiden und genau daran krankt das System Hartz IV.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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