Fahrtkostenzuschuss von der Arge

vom 17.05.2010, 15:03 Uhr

Eine gute Freundin von mir war ein halbes Jahr arbeitslos und hat zum Glück jetzt endlich wieder eine Arbeitsstelle gefunden. Allerdings hat sie derzeit nicht viel Geld auf dem Konto und muss von den Fahrtkosten her erstmal in Vorleistung treten. Nun habe ich gehört, dass es möglich ist einen Fahrtkostenzuschuss für maximal sechs Monate bei der Arge zu beantragen.

Hat jemand Erfahrung damit gemacht und weiß, ob es ggf. Voraussetzungen (bestimmte km-Zahl) dafür gibt?

» gigja » Beiträge: 229 » Talkpoints: 19,51 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die ARGE bzw. heute das Jobcenter sind hierbei normalerweise wesentlich weniger spendabler wie die Agentur für Arbeit und normalerweise bezieht man im Falle der Arbeitslosigkeit zuerst von dort seine Leistungen. Grundsätzlich kann eine solche Leistung gegeben werden Grundlage dafür dürfte § 44 SGB III sein.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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