Grössere Investitionen erst nach einer Scheidung?
A und B leben getrennt und der Scheidungsantrag ist gestellt. Nun würde A gern grössere Investitionen im Bereich Immobilien tätigen. Nur stellt sich dabei die Frage, ob B dann eventuell finanzielle Rechte daran hat. Immerhin sind die Beiden zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht rechtskräftig geschieden und somit besteht das Risiko, das dies mit ins eheliche Vermögen gerechnet wird.
Ab wann werden also grössere Vermögenswerte nicht mehr in das Ehevermögen eingerechnet?
Normalerweise kann jeder die Gütertrennung veranlassen, indem er sich einzeln veranlagen lässt und die Scheidung beantragen. Die Frage dürfte übrigens nicht sein, ob es mit ins Vermögen angerechnet wird, sondern ob der Nochehepartner dieses Rechtsgeschäft für ungültig erklären kann. Dann sieht es nämlich wirklich böse aus.
Wieso sollte da der Nochehepartner das machen können? Er beziehungsweise sie wird doch dabei nicht negativ belastet, wenn der andere Nochpartner Geld investiert. Es geht ja nicht um die Aufnahme eines Kredits, sondern um eine Investition. Wobei halt zum damaligen Zeitpunkt der Scheidungsantrag schon gestellt war.
Bei meiner eigenen Scheidung wurde nur der Stand des Vermögens zum Zeitpunkt der Antragsstellung aufgelistet. Das wurde dann mit dem Stand verglichen, der zum Zeitpunkt der Heirat vorhanden war. Also würde eine Investition nach der Antragsstellung ja gar nichts mit der Vermögensaufteilung zu tun haben.
Nicht jeder reagiert rational und unter Druck und nicht jeder kann rational reagieren. Gerade wenn es um das Sorgerecht für Kinder geht, gibt es bei Racheaktionen keine Grenzen.
Normalerweise sollten erwachsene Menschen sich einigen können. Ich habe einen Bekannten, bei dessen Frau ein schizophrene Störung festgestellt wurde. Die Dame hat Polizisten angegriffen und wegen Entführung einer Minderjährigen angeklagt und schon mehrfach unzurechnungsfähig. Trotzdem durfte sie immer noch ihre Kinder besuchen, was weder mein Bekannter noch ich richtig verstanden haben. Wenn man so etwas mal gesehen hat, dann ist man viel misstrauischer.
Und was hat das bitte mit Investitionen zu tun, die während der Trennung zwischen Scheidungsantrag und Scheidung getätigt werden sollten? Du hast geschrieben, dass man ein Rechtsgeschäft für ungültig erklären lassen könnte. Ich wollte wissen, wie das dann gehen soll und da kommst du mit Sorgerecht und Kindern? Um Kinder geht es doch bei dieser Frage gar nicht, sondern um finanzielle Belange, die die Zukunft einer volljährigen Person betreffen.
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, gilt der Tag, an dem der Scheidungsantrag gestellt wird, als Stichtag für die Ermittlung des gemeinsamen, ehelichen Vermögens. Die rechtskräftige Scheidung hat damit nichts zu tun.
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