Uwe Seelers "Autocrasher" muss doch ins Gefängnis
Ich denke mal, dass der eine oder andere sich noch gut an den Vorfall mit der Fußballlegende Uwe Seeler im letzten Sommer erinnern kann. Dieser wurde auf der Autobahn A7 von einem 23-Jährigen mit Tempo 220 gerammt und hatte einen schweren Unfall. Durch den Unfall hatte er damals ein Schleudertrauma, musste an der Wirbelsäule operiert werden, außerdem ist der Ex-Fußballer seitdem auf einem Ohr taub.
Der Autobahnraser stand zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Drogen (Kokain) und hatte 1,6 Promille im Blut. Die damaligen Verhandlungen ergaben für den 23-Jährigen ein Urteil mit einer Strafe von zehn Monaten auf Bewährung. Dem Staatsanwalt war dies zu wenig und er ging gegen das Urteil in Berufung. Der ganze Fall wurde jetzt nochmal neu aufgerollt und es kam noch ein neues Indiz hinzu - der 23-Jährige besitzt nichteinmal einen Führerschein. Nachdem alles überprüft wurde lautete das neue Urteil für den 23-Jährigen jetzt: 20 Monate Haft. Außerdem hat er noch Anhörungen für diverese andere Straftaten offen und ihm stehen nochmal 20 Monaten Haft bevor.
Zum einen kann ich den Staatsanwalt verstehen - für eine solche Tat sind zehn Monate auf Bewährung einfach zu wenig. Aber ist es "ethisch" korrekt, gegen ein solches Urteil Berufung einzulegen? In der Rolle des 23-Jährigen würde ich mich doch sehr komisch fühlen zu wissen, dass ich eigentlich eine milde Strafe bekommen habe, mich aber in der "zweiten Runde" etwas wesentlich schlimmeres erwarten wird, denn davon war ja auszugehen. Ein solches Urteil war also klar, mit der Berufung hätte man rechnen müssen, wieso wurde der Jugendliche bei einem solchen Tatbestand nicht sofort angemessen bestraft? Sollte es soetwas wie eine Berufung überhaupt geben?
Wenn man mit Tempo 220 jemanden im Drogenrausch anfährt, ist dies für mich versuchter Totschlag und wer so etwas macht, hat wahrscheinlich größere Probleme, weshalb er unbedingt etwas machen sollte. Ob eine solche Gefängnisstrafe dabei wirklich die richtige Maßnahme ist, wage ich allerdings etwas zu bezweifeln.
Auf jeden Fall sollte die betreffende Person nicht unbedingt die Chance erhalten, so etwas zu wiederholen.
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