Kann Verkäufer kommerziellen Weiterverkauf verbieten?

vom 23.12.2011, 22:19 Uhr

Angenommen, eine Person stellt bestimmte Dinge handwerklich her, seien es nun irgendwelche Näharbeiten, Seifen oder aber meinentwegen auch Holzspielzeug. Irgendwelche Dinge eben, die er komplett selbst handwerklich gefertigt hat, und die zudem nicht zur Weiterverarbeitung gedacht sind, anders als beispielsweise selbst aus Blumen hergestellte ätherische Öle. Es sind also, auf den Punkt gebracht, Dinge, die man so, wie sie gekauft werden, verwendet, und aus denen überlicherweise nichts Neues hergestellt wird.

Diese Person verkauft diese selbst hergestellten Endprodukte also kommerziell und in größerer Menge an Endverbraucher. Kann die Person vertraglich den teureren gewerblichen Weiterverkauf seiner selbst gefertigten Produkte verbieten?

Was würde passieren, wenn jemand unter dem Vorwand des Eigenverbrauchs etwas bei der Person kauft, und sich dann herausstellt, dass der Kauf gar nicht für den Eigenverbrauch erfolgte, sondern mit dem Plan, die Dinge für das doppelte des Kaufpreises kommerziell in einem eigenen Ladengeschäft zu vertreiben, ohne Kenntnis des eigentlichen Herstellers? Wäre des strafbar? Was für eine Strafe wäre zu erwarten? Und gibt es einen Unterschied, ob der Weiterverkäufer angibt, die Ware sei "aus einer deutschen Manufaktur", oder aber sogar unwahrheitsgemäß behauptet, die Waren seien von ihm selbst hergestellt?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Natürlich kann er so etwas machen. Hier geht es um Privatrecht und da kann alles vereinbart werden, was legal ist. Der Verkäufer braucht es schließlich nicht zu kaufen. Wie so etwas allerdings nachgewiesen werden soll, steht in den Sternen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, warum dies der Fall sein sollte. Die Strafe wäre wahrscheinlich die Auflage, es nicht wieder zu machen und eine Geldstrafe.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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