Zoll am Flughafen - was tun ohne Quittung?

vom 18.05.2015, 19:20 Uhr

Heute kam auf ZDF eine interessante Sendung über den Zoll an Flughäfen und Häfen (''Pulver, Pillen, Plagiate''). Dort wurde auch gezeigt wie zwei reisende Frauen aufgehalten worden sind die aus den USA kamen. Die Koffer der beiden wurden durchwühlt und man fand unter anderem auch viele Dinge, die die beiden Frauen in den USA gekauft hatten.

Zu Beginn wurde noch ein wenig geflunkert, aber später fand der Beamte dann auch die Quittungen und da die Sachen den Wert von 430 Euro überschritten, mussten sie da bleiben, da Anzeige gegen sie erstattet worden ist. Letztendlich hatte der Beamte aber Glück, dass er die Quittungen gefunden hatte, denn was wäre gewesen, wenn nicht?

Was wäre wenn ein Beamter Dinge in einem Koffer finden würde, wo er den direkten Verdacht hat, dass diese gekauft worden sind und den Grenzwert überschreiten, es aber keine Quittungen gibt und die Person es nicht zu gibt? Kann der Beamte dann eigentlich irgendwas machen? Man könnte dann ja immer noch sagen, dass man die Sachen eigentlich aus Deutschland hat. Was passiert in einem solchen Fall?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn da keine Quittung vorhanden ist, die Sachen aber vermutlich im Ausland gekauft wurden, müssen die Zollbeamten einen Preis ermitteln, was man ja Dank des Internets auch gut hinbekommt. Aufgrund dieses Preises wird dann entschieden, ob man drüber ist oder eben nicht und dann muss man entweder Strafe zahlen oder eben nicht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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