Muss das Kind für die Altersarmut der Eltern aufkommen?

vom 27.05.2015, 18:50 Uhr

Ich habe langsam die Befürchtung, meine Eltern werden in Altersarmut leben. Meine Mutter bekommt keine Vollzeitstelle, obwohl sie gerne eine hätte. Mein Vater hat lange nicht in die Rentenkasse eingezahlt, weil er eine Zeit lang selbstständig war und danach auch noch im nicht europäischen Ausland gearbeitet hat. Im Moment arbeitet er seit Jahren in Vollzeit, aber sein Gehalt ist alles andere als berauschend. Er meinte schon zynisch, wenn die beiden nicht genug Geld zum Leben im Alter haben werden und aufstocken müssen, würde das Amt mich zur Kasse bitten.

Ich hoffe natürlich für meine Eltern, dass ihre Rente trotzdem halbwegs vernünftig ausfällt. Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass ich allzu viel verdienen werde, als dass ich es mir leisten könnte, zwei weitere Personen mitzuversorgen. Nur glaube ich nicht, dass das den Staat interessieren wird. Schließlich ist dieser der Meinung, mir stehe nur 50 lachhafte Euro Bafög zu, obwohl meine Eltern auch nicht viel verdienen und mich nicht unterstützen können.

In welchen Fällen muss man als Kind seine Eltern unterstützen? Muss man dafür wirklich vermögend sein oder reicht ein durchschnittlicher Lohn?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Berechnung von Unterhalt für die Eltern richtet sich nach verschiedenen Maßstäben.

Wenn einer deiner Eltern noch arbeitet, muss er zuerst für den Unterhalt seines Partners haften. Wenn aber beide Hilfe brauchen, wendet sich das Amt zuerst an die Kinder. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du keine Geschwister hast. Dann musst du alleine für den Unterhalt deiner Eltern aufkommen, sofern du ein gewisses Einkommen überschreitest. Hättest du noch Geschwister, müsstet ihr zusammen für eure Eltern aufkommen.

Wenn du bereits eigene Kinder hast, geht der Unterhalt diesen gegenüber der Unterhaltspflicht gegenüber deinen Eltern vor. Erst wenn der Unterhalt deiner eigenen Kinder gedeckt ist und du immer noch genug verdienst, wird das restliche Gehalt angezapft. Mit Ausnahme dessen, dass du eventuell noch einen Ehepartner haben könntest, der ebenfalls unterhaltsberechtigt sein könnte. Auch dieser käme noch vor deinen Eltern.

Elternunterhalt liegt auf dem sechsten Rang. Wenn man bedenkt, dass minderjährige und volljährige Kinder auf dem ersten Rang stehen, Ehepartner, die wegen Kinderbetreuung zuhause bleiben (auch geschiedene), auf dem zweiten Rang, Ehegatten, die nicht in den zweiten Rang fallen, kommen bei Platz Drei, Kinder, die nicht in Rang eins fallen, kommen in die Vier. Der fünfte Rang betrifft dann Unterhalt gegenüber Enkeln und weiteren Nachkommen. Und erst dann kommen am sechsten Rang die Eltern. Und da es nur sieben Ränge gibt, also fast ganz zum Schluss.

» YariXxX » Beiträge: 635 » Talkpoints: 21,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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