Holzabsatzfondsgesetz auf dem Prüfstand
Nachdem am 3. Februar 2009 das BVG die Sonderabgabe zur Finanzierung der staatlich organisierten Vermarktung im Bereich Agrarwirtschaft für verfassungswidrig erklärt hat (Keine Zwangsabgabe für Bauern mehr und CMA wird abgewickelt), steht nun auch der Holzabsatzfonds, der nach dem aus dem Jahre 1990 stammenden Holzabsatzfondsgesetz errichtet wurde, auf dem Prüfstand.
Dieser Holzabsatzfonds wird, vergleichbar mit der CMA, durch Pflichtabgaben der Waldbesitzer und auch Holzindustrie finanziert. So zahlt der Waldbesitzer 5 von 1000 des Warenwertes wenn Rohholz zur Verarbeitung an Säge-, Furnier- und Sperrholzwerke abgegeben wird. Unabhängig ob dies unmittelbar oder über den Handel geschieht, wird von der Gutschrift automatisch die Abgabe einbehalten. Auch diese Zwangsabgabe dient der Erschließung neuer Märkte im In- und Ausland.
Verständlich, dass nun auch gegen diese Abgabe Klage erhoben wurde. Ebenso nachvollziehbar, dass auch für das Holzabsattzfondsgesetz eine ähnliche Entscheidung wie im Bereich der Agrarwirtschaft zu rechnen ist.
Inzwischen ist Holz wieder stärker im Kommen und auch die heimischen Forstleute profitieren etwas davon. Solche Gesetze sind nicht ohne Grund gemacht worden und ich halte es für einen ökologischen Irrsinn, wenn man Holz, dass es auch bei uns gibt, hierher einschifft, nur weil es billiger ist.
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