Urteil: GEZ und dienstlich genutzte Computer
Ein interessantes Urteil in Sachen Rundfunkgebühr für dienstlich genutzte Computer hat das Verwaltungsgericht Berlin am 17.12.2008 gefällt. Grund für die Verhandlung: seit 2007 muss laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch für dienstlich genutzte PCs eine monatliche Gebühr von aktuell 5,67 Euro gezahlt werden.
Zum Urteil: wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern ausdrücklich die private Nutzung der Büro-PCs untersagt und gehört zu den dienstlichen Obliegenheiten der Mitarbeiter auch nachweislich nicht der Empfang von Rundfunk- bzw. Fernsehsendungen, so gibt es keine rechtliche Grundlage für eine obligatorische GEZ-Abgabe für genau diese Büro-PCs.
Auch wenn es weiterhin unstrittig ist, das ein moderner PC durchaus auch als Rundfunkempfänger anzusehen ist, so ist er dennoch kein Rundfunkempfänger im Sinne der bisherigen Geräte mit nur einer einer Funktion. Gerade bei Bürocomputern verkommt die Rundfunkgebühr aber zu einer bloßen Besitzabgabe, die dem eigentlichen Sinn und Zweck nicht mehr entspricht. Auch und gerade weil die im Internet angebotenen Rundunkdarbietungen den Unternehmen regelrecht aufgedrängt werden, ohne dass das Unternehmen dies will oder zumindest beeinflussen kann. In solchen Fällen artet die Rundfunkgebühr nach Ansicht der Richter zu einer Art unzulässiger Steuer aus.
Trotzdem hat das Urteil keinen Einfluss auf die Gebührenpflicht insgesamt. Es ist nur eine Einzelfallentscheidung zwischen Kläger und Beklagtem. Außerdem ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig, der RBB beantragt momentan die Zulassung zur Berufung.
Das Aktenzeichen des Urteils laute VG 27 A 245.08, die Pressemitteilung vom 09.01.2009 kann man hier nachlesen, das Urteil hier.
Diese Gebühr finde auch etwas unsinnig. Die Alternative wäre allerdings wahrscheinlich Medien auf Bild-Niveau ohne Ende und Reality-Blödsinn auf allen Kanälen. Solche Urteile müssen zumeist mehrere Stufen durchlaufen, bevor ein Bundesgericht die endgültige Entscheidung trifft.
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