Recht auf saubere Luft
Seit heute morgen haben Bürger innerhalb der EU ein "Recht auf saubere Luft". Dieses Recht beruft sich auf ein Urteil des Gerichtshofes der europäischen Gemeinschaften in Luxemburg. Laut des Beschlusses dürfen Bürgerinnen und Bürger, die an stark befahrenen Straßen und an Straßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen wohnen, eine Erstellung eines sogenannten Aktionsplans fordern.
Dieser Aktionsplan soll die schrittweise Reduzierung des Feinstaubs gewährleisten, sodass die Werte minimal nach unten korrigiert werden und mit der Zeit unterhalb des gesetzlichen Schwellenwertes liegen sollen.
Das Gesetz schreibt nicht vor, dass es zu keiner Überschreitung kommen darf, es soll lediglich den Bürgern ermöglichen sich in Eigeninitiative mit den zuständigen Behörden auseinander zu setzen.
Auf diese Weise soll eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen erreicht werden.
Für normale Menschen hört sich dies sicher teilweise sogar etwas witzig an. Wer allerdings massive Probleme mit der Atmung hat und für wen dies sogar lebensgefährlich werden kann, wird sich darüber sehr freuen.
Es ist zwar bisher ohne rechtliche Konsequenzen aber wenigstens wird es schon mal als Problem gesehen. Das ist wenigstens besser als nichts.
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