Frankfurter Tabelle oft von Reiseveranstaltern missachtet?

vom 09.03.2014, 21:15 Uhr

Die Frankfurter Tabelle besagt, dass man diversen Vorkommnissen eine Minderung des Reisepreises verlangen kann. So kann man bei Lärm in der Nacht mit 10-40 % Rückvergütung des Reisepreises rechnen oder bei nicht genügend warmen Speisen mit 10 % Abschlag vom bezahlten Betrag. Wir hatten neulich einen Mängelfall und uns wurde nur ein kundenbindender Gutschein aus Kulanz in der Höhe von 150 Euro angeboten, der aber nicht einmal dem Schreiben des Veranstalters beigelegt wurde.

Habt Ihr das Gefühl, dass die Frankfurter Tabelle oft von Reiseveranstaltern beachtet wird oder eher außer Betracht gelassen wird? Ist dies ein großer Nachteil für den Reisenden, dass die Frankfurter Tabelle nur eine Empfehlung ist und nicht rechtlich bindend? Würdet Ihr bei Reisemängeln einen Reisegutschein für den gleichen Veranstalter akzeptieren oder würdet Ihr auf einem Reisepreisabschlag bestehen?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Bei der Frankfurter Tabelle handelt es sich nur um eine Empfehlung, die nicht bindend ist, weder für den Reisenden noch für den Reiseveranstalter. Ob die Reiseveranstalter sich an dieser Liste orientieren, kann ich nicht sagen, weil ich zu wenig reise. Natürlich ist eine Empfehlung ein Nachteil für den Kunden. Hier hätte der Kunde lieber eine fest verbindliche Liste.

Wenn dein Mängelfall berechtigt war, musst du nicht einen Gutschein für den gleichen Reiseanbieter akzeptieren. Denn man könnte ja denken, dass der gleiche Mängelfall bei der nächsten Reise wieder für Unmut sorgt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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