Geht EU-Rente und nebenberuflich Selbständig?
A ist seit langem krank und erwartet den Bescheid der Rentenversicherung mit der Bewilligung der Erwerbsunfähigkeitsrente. Allerdings ist A auch Hobbyhandwerker und bastelt da gerne diverse Dekorationsartikel. Bisher hat A diese nur für den Verwandten- und Bekanntenkreis gemacht, aber würde sich gerne ein paar Euro nebenbei damit verdienen.
Darf A, trotz der bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente auch nebenberuflich selbständig sein? Oder würde man A dann vielleicht unterstellen, dass diese Arbeit entsprechend ausbaufähig ist, um damit komplett das Leben von A zu finanzieren?
Das Ganze kommt auf die Umstände an. Um welche Erwerbsunfähigkeitsrente geht es hier? Die verminderte oder die gesamte? Da gibt es da ja doch verschiedene Zuverdienstgrenzen. Aber natürlich ist es auf jeden Fall erst einmal möglich. Verdient man zu viel, wird die EU-Rente anteilig oder auch ganz versagt.
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