Müssen Behandlungskosten im Ausland vorgestreckt werden?

vom 02.02.2014, 14:11 Uhr

A hat vor eine längere Reise zu machen und weiß noch nicht, wie er es mit der Krankenversicherung machen soll. Seine gesetzliche Krankenversicherung bietet auch eine Auslandskrankenversicherung an. Aber wie ist das eigentlich, wenn man im Ausland krank wird? Müsste A dann erst einmal die Behandlungskosten vorstrecken oder wird das sofort von der Krankenkasse übernommen? Sollte er Geld einplanen für solche Sachen, wenn er krank werden sollte oder wie ist das geregelt?

Wurdet ihr schon mal im Ausland krank? Musstet ihr das was vorstrecken? Wie wird das im Ausland gehandhabt? War es viel Lauferei oder hat sich der Arzt auch auf die deutsche Krankenkasse eingelassen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Normalerweise rechnen die gesetzlichen Krankenkassen bei akuten Krankheiten im europäischen Ausland und in den Ländern, wo ein Sozialversicherungsabkommen besteht direkt mit der Klinik oder dem Arzt ab. Versichert sind die Leistungen, die ein Kranker in dem Urlaubsland auch erhalten würde. Aber der Patient muss in Vorlage treten, wenn eine Abrechnung mit der heimischen Kasse nicht akzeptiert wird. Er muss dann später die Belege der Krankenkasse vorlegen, um das Geld zurückzubekommen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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