Übernimmt Versicherung das Diebstahlrisiko bei Evakuierung?

vom 09.02.2014, 18:53 Uhr

Leider gibt es immer noch viele Blindgänger aus dem letzten Krieg. Wird durch Zufall beim Baggern oder Graben solch ein Monster gefunden, heißt es auch heute „Vorsicht“! Jederzeit kann eine solche Bombe losgehen und Menschen und Tiere verletzen. Deshalb werden alle Geräte sofort ruhig gestellt und erst überlegt, wie man am besten vorgeht.

Ist es eine Wohngegend hat die Evakuierung Priorität. Die Menschen müssen ihre Wohnungen verlassen und sich in Sicherheit bringen. Wie lange dieser Ausnahmezustand dauert, ist nicht immer ersichtlich.

Das Schlimmste dabei ist, dass die Häuser alle wie ausgestorben sind und niemand auf die Wohnungen achtet. So haben Diebe freie Hand und können die Wohnungen ausräumen, ohne gestört zu werden. So hat schon mancher sein Hab und Gut verloren. Zuletzt las ich Ende letzten Jahres von mehreren Diebstählen.

Da es ja eine Nachwirkung des Krieges ist, wenn während einer Bombenentschärfung die freigemachten Wohnungen ausgeraubt werden, wie stellt sich dazu die Hausratversicherung? Denn soweit ich mich erinnere, ist der Hausrat durch Kriegseinwirkungen nicht versichert. Gehen diese Menschen leer aus? Oder übernimmt die Firma, die die Bombe entschärft, das Diebstahlrisiko?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Normalerweise müsste die Versicherung bei entsprechend gesicherter Wohnung auch dafür zahlen. Meines Wissens nach stehen die meisten Feuerwerker im Staatsdienst und sie sind auch nicht die Verursacher des Schadens. Dies dürfte in den jeweiligen AGB geregelt sein und von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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