Ist das Urheberrecht bei Tätowierungen relevant?
Urheberrecht ist gerade in Deutschland ein immer größeres Thema. Viele Betreiber von Homepages untersagen es deshalb sogar, dass man sich zum Beispiel nach Firmen benennt oder Songtexte postet. Doch wie verhält es sich mit dem Urheberrecht bei Tätowierungen?
Darf man sich einen Schriftzug oder ein Logo eines Unternehmens stechen lassen? Oder benötigt man dafür die Zustimmung des Unternehmens? Wobei ja durchaus auch Musiker und Bands als Unternehmen gelten. Auf der anderen Seite gibt es Fans, die sich zum Beispiels Songtitel tätowieren lassen.
Kann so etwas rechtlich problematisch werden? Oder ist es jedem selbst überlassen, wie und womit er seine Haut verziert? Müssen Tätowierer das Urheberrecht beachten und könnten sie zum Beispiel verlangen, gewisse Motive nur gegen Einverständnis stechen zu lassen?
Bei einem Tattoo dürften solche Fragen wohl kaum auftreten, da das Urheberrecht eigentlich eher vor Nachahmungstätern schützen soll, die etwas unter falschen Namen verkaufen. Dies ist hier doch überhaupt nicht der Fall. Es wird weder etwas verkauft noch verschenkt.
Wer sich unbedingt Adidas oder Puma irgendwo hin tätowieren lassen will, soll es doch gerne machen.
Wenn man sich ein Markenzeichen stechen lässt, kann man kein Urheberrecht verletzen. Ein Logo oder Markenzeichen kann geschützt sein, aber es unterliegt sicher nicht dem Urheberrecht, weil es sich um kein Werk mit ausreichender Schaffenshöhe handelt.
Das Urheberrecht greift dagegen, wenn es sich beispielsweise um Songtexte handelt. Aber die darf man natürlich als Zitat benutzen. Und erst recht kann man sich Texte oder Bilder auf die Haut stechen lassen, wenn man damit keine finanziellen Interessen verfolgt und sie nicht ausstellen möchte. Das tut man ja auch in der Regel mit einem Tattoo nicht.
Für den Tätowierer ist das auch unproblematisch, er verdient sein Geld nicht als Fälscher. Er rechnet nach Aufwand ab, dabei ist es egal, ob er gerade die Mona Lisa, wobei die eh nicht mehr geschützt ist, verewigt oder einen Drachen sticht.
Für das Markenrecht ist es aber eben auch egal. Erstens verdient man damit kein Geld und außerdem soll ein Markenzeichen Herkunft und Güte eines Produkts zeigen. Ein Mercedes-Stern auf der Brust wird aber keinen Verbraucher in die Irre führen und auch nicht zu vermarkten sein, außer der Hersteller selbst tritt als Sponsor auf.
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