Reicht der Reflektorstreifen am Fahrradreifen wirklich aus?
Wenn man in der Stadt Fahrrad fährt, wird man gelegentlich auch von der Polizei kontrolliert und da spielt es auch eine Rolle, dass das Fahrrad verkehrssicher ist.
Wir hatten neulich eine Diskussion, ob es nun aus Sicht der deutschen Vorschriften ausreichend ist, wenn der Mantel des Fahrradreifens einen Reflektorstreifen hat, oder ob man zusätzlich noch die Katzenaugen oder Reflektorstäbchen in den Speichen anbringen muss? Wir waren uns da uneinig.
Wer von euch weiß da genaueres? Und wer wurde vielleicht bei einer Kontrolle schon mal gerügt, weil er nur einen Reflektorstreifen auf dem Reifenmantel vorweisen konnte und keine separaten Katzenaugen?
Hinweis: Es geht hier nicht um ein Fahrrad für kleine Kinder, sondern um eines für Erwachsene Radler, die natürlich auch am Straßenverkehr teil nehmen.
In Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist im §67, Absatz 7 ganz klar beschrieben, dass entweder mindestens zwei Speichenrückstrahler ODER ringförmig zusammenhängende reflektierende Streifen (dabei ist es egal, ob am Mantel des Laufrades oder in den Speichen angebracht) an einem Fahrrad vorhanden sein müssen. Eine Kombination aus beidem ist selbstverständlich auch erlaubt.
Ok, das trifft sich gut. Ich war mir da nämlich nicht sicher, ob da nicht diese reflektierenden Stäbchen gemeint waren, die man in die Speichen einfügt und die sich noch häufiger verabschieden, als klassische Katzenaugen.
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