Volle Höhe der Waisenrente oder anteilig bei Ausbildung?

vom 17.05.2015, 13:40 Uhr

Irgendwie wusste ich nun nicht, wie ich das in den Betreff packen sollte. Die komplette Frage sollte eigentlich lauten: Volle Höhe der Waisenrente oder nur anteilig bei einer Ausbildung, die nur bis zum 2. eines Monats geht? Erhält man dann nur anteilig für diese zwei Tage die Halbwaisenrente oder kann man damit rechnen, dass die Halbwaisenrente in voller Höhe bezahlt wird? Kann mir da jemand weiter helfen?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eine Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung wird immer voll für jeden Monat gezahlt, in dem zu Beginn des Monats die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt worden sind. Am ersten des Monats befindest du dich in einem Ausbildungsverhältnis und erfüllst die Voraussetzungen, also gibt es die volle Rente für den ganzen Monat.

Andersherum funktioniert es genauso. Wenn deine Ausbildung erst am zweiten eines Monats beginnen würde, würdest du erst im Folgemonat deine Rente erhalten, denn erst dann wären am Anfang des Monats die Voraussetzungen erfüllt. So gleicht sich das aus.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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