Welche Voraussetzung braucht der Beruf Tagesvater?

vom 09.03.2013, 13:48 Uhr

Ein Bekannter ist arbeitslos und hat 3 Kinder. Seine Frau geht arbeiten und er möchte sich beruflich umorientieren. Er dachte an den Beruf des Tagesvaters.

Man hört ja eigentlich immer nur, dass jemand Tagesmutter wird und da sind die Voraussetzungen, wenn ich mir das so durchlese, ja gar nicht so hoch. Eine Weiterbildung oder ein Kurs beim Jugendamt kann da schon die Qualifikation zur Tagesmutter geben. Aber wie ist das, wenn jemand Tagesvater werden will? Sind das andere Voraussetzungen? Wird da vielleicht auch mehr das Umfeld geprüft, weil ja Männer in einem Beruf mit Kindern doch immer etwas schräg angeschaut werden?

Was sollte man machen, damit man Tagesvater werden kann? Wo muss man sich da melden? Welche Voraussetzungen braucht man und was wird verlangt? Kann man den Beruf des Tagesvaters auch ausführen, wenn man eigene Kinder hat, genug Platz zu hause hat und die Kinder dann bei sich selber zu hause hat?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei uns in der Stadt gibt es auch eine Tagespflegestelle, die von einem Mann betrieben wird. Von amtlicher Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass es da anders gehandhabt wird, als wenn man man als Frau eine Tagespflegestelle eröffnen möchte. Wenn dann sind eher Eltern das Problem, dass er möglicherweise später eher Schwierigkeiten hat, Kinder als Kunden zu aquirieren, weil nicht alle Eltern automatisch Vertrauen haben.

Schwierigkeiten sehe ich eher, wenn der Bekannte schon drei Kinder hat. Ich weiß nicht , ob das immer noch und überall so ist: Für eine Tagespflegestelle gab es irgend wann mal eine Höchstgrenze von Kindern, die man betreuen darf. Meines Wissens sind das ungefähr fünf. Das mag aber auch je nach Region anders gehandhabt werden. Wenn die eigenen Kinder da mit rein zählen, dann könnte das unter Umständen knapp werden, mit nur zwei oder drei zusätzlichen Plätzen den Lebensunterhalt zu sichern.

Da sollte man sich einfach mal noch mal an das zuständige Jugendamt wenden, ob das überhaupt sinnvoll ist und sich rechnen würde.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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