Welche amtlichen Auflagen wenn man Gaststätte eröffnet?

vom 27.11.2013, 11:38 Uhr

Wenn man eine Gaststätte eröffnen will, welche amtlichen auflagen muss man da eigentlich erfüllen? Was ist wichtig, damit die Kontrolle der Gaststätte so ausfällt, dass man ohne weiteres diese Gaststätte eröffnen kann? Was muss man da beachten um alles richtig zu machen? Gerade Gaststätten sind ja Hygienebetriebe und da muss von amtlicher Seite bestimmt einiges beachtet werden. Wo kann man sich da genauer erkundigen und auch solche Checklisten bekommen, die einem sagen, was man beachten muss?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Bevor ich mich so mit einem Betrieb selbstständig mache, würde ich zur IHK gehen und einen passenden Kurs für so eine Existenzgründung belegen. Da lernt man sicher das wichtigste. Die bieten dort auch Beratungen an, für das notwendigste Wissen. Bestimmt haben die da auch solches Informationsmaterial vorrätig, das einem erklärt, was man beachten muss.

Vor einer Existenzgründung wäre es mir wichtig, da gut informiert zu sein, denn da kann so viel in die Hose gehen. Nicht nur, dass das Amt gar nicht die Eröffnung erlaubt, wenn etwas unverzichtbares wie Toiletten fehlt, sondern auch, dass man mindestens eine grundlegende Ahnung hat, wie man zum Beispiel Preise kalkuliert und die Abrechnung und gegebenenfalls Dinge wie die Lohnbuchhaltung oder Versicherung von Mitarbeitern zu machen hat.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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