Pflegeheim - welches Vermögen ist nicht antastbar?
Bei meinen Eltern ist es absehbar dass sie auf Grund ihrer Krankheiten den Lebensabend im Pflegeheim verbringen werden. Meine Eltern waren nie reich, haben alles in allem aber ungefähr 10 000 Euro gespart was sie für eine würdige Beerdigung eingeplant haben und der Rest soll an die drei Enkel gehen.
Kann mir jemand sagen wie hoch das Schonvermögen pro Person derzeit ist an die der Staat nach Abzug der Heimkosten und Verrechnung der Renten nicht heran kommt? Im Netz fand ich nichts Aktuelles, nur einmal eine Summe von 2301 Euro welche mir doch als sehr gering erscheint.
Denken wir einfach mal darüber nach. Bei einem Pflegeheim entstehen Kosten.Diese sind zu einem Teil von der Pflegeversicherung zu tragen, aber darüber hinaus kann es notwendig sein, dass der Betroffene selber noch Geld dazu zahlt. Den Rest der fälligen monatlichen Summe. Kann er dies nicht durch Rente und so weiter decken, wird auch das eigene Vermögen mit heran gezogen, also das Geld, was angespart wurde. Ist das dann auch aufgebraucht kann man auch die Kinder finanziell belangen.
Welche genaue Summe nun unantastbar ist, weiß ich nicht. Jedoch muss man auch bedenken, dass die Leute ja bezahlt werden wollen und so ein Heimplatz ja nun auch mal etwas kostet. Dafür müssten sie schon aufkommen und das dürfte sicherlich auch durch eine Rente abgedeckt werden.
Das entsprechende Sozialgesetzbuch legt nur einen "geringen Bargeldbetrag" fest, näher definiert es die Summe nicht. Aktuell müssten es etwa 2.600 Euro für die erste Person sein, dazu kommen nochmals etwa 600 Euro für den Ehepartner, wenn es einen gibt.
Alles andere muss für die Heimkosten aufgebraucht werden, bevor der Staat einspringt. Die Kosten für Pflege und für die Unterbringung sind persönliche Kosten, die jeder selbst tragen muss. Erst wenn wirklich alles andere verbraucht wurde, kann man auf Unterstützung hoffen. Es ist nicht Aufgabe der Allgemeinheit, daher sind die Sätze so gering.
Danke cooper75, damit kann ich etwas anfangen. Du weist nicht zufällig welches Sozialgesetzbuch hier anzuwenden ist oder gar den Paragraphen?
Ich habe mal in meinem Hinterstübchen gekramt: Es müsste eigentlich in § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Sozialgesetzbuches geregelt sein. Dazu gibt es eine zusätzliche Durchführungsverordnung, die das ganze dann nochmal genauer regelt.
Was du wissen möchtest, findest du in §1 dieser Durchführungsverordnung. Ich habe dir das mal verlinkt.
Vielleicht hilft dir auch der Link weiter. Dort sind die Zahlen von cooper75 bestätigt. Wobei diese Beträge schon fast lächerlich gering sind, wenn man sieht was zum Beispiel ein Empfänger von Arbeitslosengeld II auf der hohen Kante haben darf.
Besten Dank für die Präzisierung und die Verlinkungen. Die werde ich ausdrucken und meinen alten Herrschaften zeigen. Sie gingen von anderen Summen aus, ähnlich wie beim Anspruch von Arbeitslosenhilfe. Die erschienen mir auch zu hoch, aber ich wusste es nicht genau.
Traurig finde ich schon die erlaubte Höhe des Schonvermögens, das ist solchen alten Leuten sicherlich schwer zu vermitteln. Wobei ich mich als Sohn aber schon in der Pflicht sehe da finanziell einzuspringen wenn das Vermögen der Eltern für die Pflege nicht mehr ausreicht.
Ich bin auch definitiv der Meinung, dass man seinen Platz im Pflegeheim selber bezahlen sollte, wenn man das kann. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, diesen zu bezahlen, damit die Angehörigen möglichst viel Geld erben, um sich davon dann Luxusautos zu kaufen.
Aber in dem Fall deiner Eltern reden wir ja wirklich von einer eher kleinen Summe. 10.000 € über´s ganze Leben gespart, ist ja wirklich nicht viel. Und da du ja bereit bist, für deine Eltern zu sorgen und den Heimplatz mitzufinanzieren, würde ich anstelle deiner Eltern das Geld einfach jetzt schon unter den Mann bringen.
Man darf Familienangehörigen gewisse Summen steuerfrei schenken. Selbst Personen, mit denen man nicht verwandt ist, darf man einfach so knapp über 5.000 € schenken. Daher finde ich, sollten deine Eltern darüber nachdenken, dir das Geld für ihre Beerdigungen jetzt schon zu überlassen und ihren Enkel Konten einzurichten. Dann ist das Geld von ihrem Konto weg und kann nicht mehr belangt werden.
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