Verkehrskontrolle und Drogenschnelltest nur bei Verdacht?

vom 23.11.2013, 22:36 Uhr

Herr A kam in eine allgemeine Verkehrskontrolle, als er aus den Niederlanden kam und auf einer deutschen Autobahn von der Polizei angehalten wurde. Es war "nur" eine allgemeine Verkehrskontrolle mit Fahrzeugpapieren und Führerschein. Herr A und Frau A, die auf dem Beifahrersitz saß, mussten beide aussteigen, den Kofferraum öffnen und Warndreieck und Verbandskasten zeigen. Bis dahin war auch alles ok. Die Polizisten haben nichts gefunden und Herr A und Frau A sind auch nicht die Zielgruppe für Drogennutzer.

Die Polizisten haben auch nichts gegen den Fahrstil gehabt. Sie meinten nur, dass es eine allgemeine Verkehrskontrolle war. Aber sie verlangten von Herrn A einen Drogenschnelltest. Sicher kam Herr A aus den Niederlanden. aber das heißt ja nicht, dass er auch Drogen konsumiert hat. Herr A hat sich auch nicht geweigert und der Drogenschnelltest war negativ. Herr A und Frau A konnten weiterfahren.

Herr A und Frau A wunderten sich jedoch und fragen sich, ob man einen Drogenschnelltest einfach so anordnen darf und ob die Polizei dazu berechtigt ist ohne jeglichen Grund. Wenn sie gesagt hätten, dass der Fahrstil auffällig wäre und er auch einen Alkoholtest hätte machen müssen, dann wäre das noch plausibel gewesen. Aber so kostete das dem Steuerzahler doch unnötig Geld.

Kann die Polizei einfach so, ohne Verdacht einen Drogenschnelltest anordnen? Kann man sich gegen so einen Test wehren, wenn der Verdacht unbegründet ist? Kann es dann passieren, dass man mit zur Wache muss?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich weiß hatte der Vater meiner Freundin auch mal einen Alkoholschnelltest bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle machen müssen. Er ließ es dann auch über sich ergehen, auch wenn hier auch kein Verdacht bestand, denn schließlich muss man wohl wirklich zur Wache. So meinte er wohl selbst. Darauf hatte er aber keine Lust. Und wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, kann man es doch auch über sich ergehen lassen. Rechtlich gesehen, keine Ahnung.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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