Kommt der EU Strafzettel zur Freude der Autofahrer?

vom 01.08.2007, 15:32 Uhr

Bisher hat viele der erhaltene Strafzettel im Ausland vielleicht nur wenig gejuckt, doch das scheint sich bald zu ändern: Der EU Strafzettel soll kommen. Das würde hierzulande bedeuten, daß man auch im Ausland begangene Vergehen (so wie Rasen oder Falsch parken) und die sich daraus ergebenden Gebühren zukünftig von deutschen Behörden eingetrieben werden dürfen und sollen.

Die bestätigte auch das Bundesverkehrsministerium laut einem Bericht der „BamS“ – im Herbst soll ein entsprechender Gesetzentwurf im Kabinett diskutiert und vorgelegt werden, dieser könnte dann schon viele Urlauber in der Urlaubssaison 2008 betreffen. Ob auch alte Strafzettel nachträglich eingetrieben werden können, steht noch nicht fest.

Ausgang hierfür ist eine EU- Regelung, nach dem die Heimatländer von Verkehrssündern zukünftig alle Bußgelder ab 70 € eintreiben sollen. Dies würde zwar einen höheren Verwaltungsaufwand bedeuten, aber auch höhere Einnahmen.

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Das EU-Parlament hat der neuen rechtlichen Grundlage eines Datenaustausches im Februar zugestimmt. Damit können Informationen zwischen Behörden über Fahrzeughalter ausgetauscht werden. Die neuen Regeln traten bereits am 6. Mai in Kraft. Sie gelten für schwere Verstöße wie Rasen oder Missachtung Roter Ampeln sowie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss fahren. Bisher wurde das Abkommen von 2013 teils sehr lax gehandhabt.

Die EU-Richtlinie hat in Deutschland kaum Wirkung. Die Fahrzeughalterdaten werden zwar weiter gegeben, aber eine Vollstreckung der Bescheide erfolgt nicht. Nach Deutschen Recht muss eine Schuld dem Fahrer nachgewiesen werden, aber nicht dem Halter.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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