Regelungen zur Herausgabe von Röntgenbilder an Patienten
Frau A brauchte das Röntgenbild von ihrem Knie, weil sie eine zweite Meinung einholen wollte. Der Arzt, der das Bild gemacht hat weigerte sich strickt dieses Bild heraus zu geben. Er sprach von Rechte am Bild und da er die Aufnahme gemacht hat ist es sein Bild. Auch wenn die Kasse oder wie im Fall von Frau A sie die Arbeit bezahlt hat, dass das Bild gemacht werden konnte, so ist es auf jeden Fall das Eigentum des Arztes. Der Arzt meinte, dass der andere Arzt es anfordern kann und dann auch dafür gerade stehen muss, dass er das Bild wieder bekommt.
Diese Regelung habe ich noch nie gehört. Ich brauchte wohl auch noch nie ein Röntgenbild von einem Arzt. Aber ist es wirklich richtig, dass das Bild dem Arzt gehört, der es gemacht hat, auch wenn ein Privatpatient dafür gezahlt hat? Ist es wirklich nur die Arbeit die damit bezahlt wurde? Muss ein Arzt wirklich das Bild nicht herausrücken? Muss also noch ein Bild beim anderen Arzt gemacht werden? Wie sind eigentlich die Regelungen zur Herausgabe von Röntgenbilder?
Es ist richtig, dass die Röntgenaufnahme demjenigen gehört, der sie gemacht hat, also dem Arzt. Aber der Arzt ist verpflichtet, die Röntgenaufnahme leihweise herauszugeben, damit sich der andere Arzt ein Bild davon machen kann, wie das Knie aussieht. Damit soll verhindert werden, dass Röntgenaufnahmen unnötig doppelt gemacht werden müssen. Röntgenaufnahmen sind gefährlich, wenn sie unsinnigerweise so kurz hintereinander gemacht werden.
Als ich wegen eines Unfalls 2007 im Krankenhaus war, wurden von meinem verletzten Knie auch Aufnahmen gemacht. Der Arzt, der mich später behandelt hat, wollte die Aufnahmen einsehen und bat mich, sie mitzubringen. Ich war also im Krankenhaus, wo die Röntgenaufnahmen herausgesucht wurden. Ich musste ein Formular unterschreiben, dass ich die Röntgenaufnahmen zurückbringe.
Auf der anderen Seite hatte mir meine Hausärztin in einem Röntgeninstitut veranlasste Aufnahmen zur Aufbewahrung übergeben. Warum weiß ich nicht. Da es große Aufnahmen waren nahm ich an, dass ihr der Platz fehlte.
Ein Arzt ist aber nur zur leihweisen Herausgabe der Aufnahmen verpflichtet, wenn ein anderer Arzt diese Aufnahmen anfordert. Möchte ein Patient die Bilder haben, um einen anderen Arzt aufzusuchen, dann ist der Arzt nur dazu verpflichtet, Kopien von den Bildern anzufertigen. Die Kopien erhält dann der Patient, für die Kosten muss er aufkommen. Pro sind das gut gerne mal 10 Euro.
supermami hat geschrieben:Ist es wirklich nur die Arbeit die damit bezahlt wurde? Muss ein Arzt wirklich das Bild nicht herausrücken?
Bezahlt wird immer nur die erbrachte Leistung und die ist in dem Fall eben die Röntgenuntersuchung des Knies. Also Röntgenaufnahmen machen und befunden. Die Unterlagen die damit erstellt werden gehören aber grundsätzlich erst einmal dem anfertigenden Arzt und sonst niemandem. Ist die Röntgenaufnahme von einem anderen Arzt erbeten worden, also zum Beispiel vom Hausarzt kann dieser den Auftrag so ausstellen, dass er auch den Befund bekommt, aber eben nicht die Bilder.
Die unaufgeforderte Herausgabe der Röntgenbilder ist also erstmal nur reine Serviceleistung und hängt davon ab ob der Arzt das nun machen will oder nicht beziehungsweise für sinnvoll hält. So macht es zum Beispiel wenig Sinn, ein Röntgenbild zu machen, festzustellen, dass da ein Bruch ist und den Patienten dann ohne die Bilder zu einem Unfallchirurgen zu schicken, der den Bruch jetzt behandeln soll.
Worauf man als Patient aber ein Recht hat, ist immer das Einsehen sämtlicher Unterlagen, die einen betreffen und sich davon gegen Erstattung der anfallenden Kosten Kopien erstellen zu lassen. So ist es eben auch nicht unüblich die Röntgenbilder für ein paar Euro auf CD gebrannt zu bekommen oder wenn es noch ältere Röntgeneinrichtungen sind, das ganze dann auf Folie zu bekommen. Wie gesagt manchmal geht das auch kostenlos, aber darauf hat man dann kein Recht.
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