Wie ist Krankenversicherung bei Strafgefangenen geregelt?

vom 23.11.2012, 14:52 Uhr

Ich weiß gar nicht, wie wir gestern mit einem Bekannten auf das Thema gekommen sind. Er meinte, dass Strafgefangene gar nicht krankenversichert wären und wenn sie krank wären, würde das der Staat bezahlen. Eine Krankenversicherung würden sie nicht haben. Ich bin aber der Meinung, dass doch die gesetzliche Krankenversicherung mittlerweile eine Pflichtversicherung ist und auch Strafgefangene krankenversichert sein müssen.

Wie sieht die Regelung bei Strafgefangenen aus? Müssen wir Steuerzahler die Behandlungskosten übernehmen oder "nur" die Beitragskosten oder müssen die Strafgefangenen für diese Kosten nach dem Gefängnisaufenthalt selber auskommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Strafgefangene, die im Gefängnis krank werden, bekommen eine ärztliche Versorgung. Krankenversichert sind sie aber nicht. Das bedeutet für die Angehörigen, dass sie sich selbst versichern müssen, so lange der Strafgefangene inhaftiert ist. Aber sie sind arbeitslosenversichert. Nach ihrem Gefängnisaufenthalt können sie Arbeitslosengeld bekommen, wenn sie mindesten ein Jahr gearbeitet haben innerhalb der letzten zwei Jahre. Sofern sie arbeiten, sind sie auch unfallversichert.

Da hast du schon recht mit deiner Frage: der Staat übernimmt die Kosten bei Krankheit und das wiederum geht nur von den Steuern der arbeitenden Bevölkerung.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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