Ausbildung zur Schneiderin

vom 22.04.2009, 21:25 Uhr

Nach dem Ende meiner Ausbildung zur Schneiderin werde ich wohl arbeitslos werden denn mein Chef hat mir schon gesagt dass er mich aus geschäftlichen Gründen nicht übernehmen kann.

Wie schaut es da mit ALG aus, wie wird das in meinem Fall berechnet? Denn wenn ich nur auf mein Lehrlingsgehalt das ALG bekomme dann kann ich davon nicht leben. Wo könnte ich was darüber finden wie das in meinem Fall berechnet wird?

» Skirmish » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Ich war der Meinung, dass man nach der Ausbildung, wenn man nicht übernommen wird, Arbeitslosengeld 1 beziehen kann. Da Ausbildungsgehälter in der Regel ja sehr niedrig sind, dachte ich, es wird ein Durchschnittslohn genommen, den man durch eine Tätigkeit im erlernten Beruf erhalten würde. Allerdings scheint es wirklich so zu sein, dass als Berechnungsgrundlage das Einkommen der letzten beiden Jahre heran gezogen wird und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 somit wahrscheinlich nicht sehr hoch sein wird.

Allerdings kannst du mit deinem Arbeitslosengeld 1 Bescheid zur Arge gehen und kannst einen Antrag auf ergänzende Sozialleistungen stellen. Insgesamt hättest du dann so viel Geld zur Verfügung, wie ein Arbeitslosengeld 2 Empfänger. Je nach Höhe deines Arbeitslosengeld 1 könnte es auch sein, dass du nur Anspruch auf Wohngeld hast. Du kannst aber beides prüfen lassen. Wenn das Wohngeld höher ist, als die ergänzenden Leistungen, musst du allerdings Wohngeld nehmen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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