Wenn die Betreuerin verstirbt

vom 22.06.2012, 05:40 Uhr

Frau A. ist schon länger ein Pflegefall. Bevor der Pflegefall eingetreten ist, hat sie festgelegt, dass ihr Tochter B. ihre gesetzliche Betreuung übernehmen soll, falls sie dazu nicht mehr in der Lage ist. Frau B. ist das einzige Kind von Frau A. und hat noch eine Tochter C. und einen Ehemann D. Frau A. ist mittlerweile ein Pflegefall und wird durch ihre Tochter B. vertreten.

Nun hat Frau B. einen Unfall und verstarb an den Folgen. Frau A. hat nun keine gesetzliche Betreuung mehr. Die volljährige Tochter, beziehungsweise Enkeltochter C. würde die gesetzliche Betreuung für ihre Großmutter aber übernehmen. Auch ihr Vater Herr D. würde die Betreuung übernehmen.

Frau A. ist selbst zurzeit im Krankenhaus, kann aber keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Es ist also wichtig, dass sie möglichst schnell wieder jemanden hat, der an ihrer Stelle entscheiden kann. Wie sollten Frau C. und ihr Vater Herr D. nun am besten vorgehen? Ist auch eine gemeinsame Betreuung möglich?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Frau A. hätte hier eine Chronologie angeben können, d.h. wenn Frau B. verstirbt oder eben selbst nicht mehr in der Lage ist, über Frau A. zu entscheiden, wird der gesetzliche Betreuer Frau C oder Herr D. Hier kann jetzt nur mit den Krankenhaus gesprochen werden. In aller Regel muss aber mit dem Amtsgericht Kontakt aufgenommen werden. Dort wird man dann entscheiden, wer als nächstes für Frau A. zu entscheiden hat.

Sie könnten sich rein theoretisch die Betreuung aufteilen, nur ist dies nicht sonderlich sinnvoll. Nimmt man hier zum Beispiel an, dass Frau A. Medikamente bekommen soll, weil sie erkrankt ist, würde dies bedeuten, dass sich die Betreuer untereinander immer kontaktieren müssten, um darüber zu entscheiden. Wenn nämlich Frau C. die Sorge um die Gesundheit hat, wird sie den Medikamenten zustimmen. Herr D. hätte aber angenommen die Entscheidung über die Finanzen. Dann müsste Frau C. hier immer Herr D. um Erlaubnis und das Herausrücken des Geldes bitten.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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