Regelungen zu Garantiezeiten bei Handys und Smartphones

vom 07.07.2013, 13:25 Uhr

Ich habe auch ein Smartphone, aber das ist schon älter und ich habe es gebraucht gekauft. Nun wollte ich mir ein neues kaufen und ein Kollege meinte, dass die Garantiezeiten bzw. die Gewährleistungszeiten bei Handys und Smartphones keine 2 Jahre sind. Sei wären kürzer, weil die Technik wohl so schnelllebig wäre. Ist da was dran? Kann man eventuell auch eine Garantieverlängerung bei solchen Geräten machen oder lohnt sich das wirklich nicht bei diesen Geräten? Wie lange ist da in der Regel Garantie drauf?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kenne eine Garantie von zwei Jahren. Diese ist gesetzlich auch vorgegeben. Kleinteile vom Handy oder Smartphone werden unter dieser Garantie nicht erfasst. Dazu gehören der Akku, die Kopfhörer etc. Also kann ich mir nun nicht vorstellen, was dein Kollege damit meinte. Bei Gebrauchthandys verhält es sich aber in aller Regel ganz anders. Da kann man nicht immer von einer Garantiezeit von zwei Jahren reden.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Genau wie iggiz18 sagte, gibt es eine gesetzliche Garantie von zwei Jahren bei Neuware zu der zusätzlichen Garantie, die der Laden meist selbst noch gibt. Bei gebrauchten Gegenständen verhält es sich so, dass die gesetzliche Regelung dort nur ein Jahr vorschreibt. Diese Regelung, von wegen das Technik schnelllebig wäre und daher keine volle Garantiezeit bekommt, ist totaler Schwachsinn. Lass dir da nichts einreden.

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» Divia » Beiträge: 745 » Talkpoints: 55,66 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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