Muss man eine Grabstelle unbedingt kaufen?
Bei der Recherche, was wohl eine Beerdigung kostet, komme ich immer wieder auf den Posten "Kauf einer Grabstelle". Muss man denn eine Grabstelle wirklich kaufen? Ich habe auch schon mal gehört, dass man diese für 10, 15 oder gar 30 Jahre kauft. Aber das ist doch dann kein Kauf, sondern eher eine Pacht. Aber warum kaufe ich eine Grabstelle, die man dann doch nach ein paar Jahren wieder anderweitig verkauft.
Da die Oma meiner Freundin sehr sehr krank ist und wohl nicht mehr lange leben wird, haben wir mal nachgeschaut. Und wenn es heißt, man kauft eine Grabstelle, dann gehört die ja dann einem. Aber wenn man sie für 10 Jahre kauft, kann man diese dann nach 10 Jahren weiter verkaufen oder gehört diese Stelle nach 10 Jahren wieder dem Friedhof, also der Gemeinde oder Kirche? Wonach richtet es sich, wie lange man so was kauft? Ich blicke da irgendwie nicht ganz durch.
Grundsätzlich sind die nächsten Angehörigen dazu verpflichtet, eine Grabstelle zu erwerben. Tatsächlich ist es aber so, dass die Grabstelle nur für eine befristete Zeit erworben wird. Das bedeutet, dass im Endeffekt nur ein befristetes Nutzungsrecht erworben wird. Das endet nach 10, 15, 20 oder sogar 25 Jahren. Anschließend kannst du die Zeit, die du die Grabstelle haben möchtest, noch verlängern.
Eine Alternative zum Erwerb der Grabstelle ist sicherlich die Einäscherung. Bei einer Einäscherung sind die Auflagen und Kosten anders. Die Kosten für Grabstelle und Einäscherung variieren auch von Gemeinde zu Gemeinde.
Man kauft keine Grabstelle, man erwirbt das Nutzungsrecht an dieser Stelle. Wie lange das Nutzungsrecht vergeben wird, das hängt ganz platt gesagt, von der Bodenqualität ab. In Gut durchlüfteten Böden mit einem gewissen Anteil Sand kann das Nutzungsrecht nur 10 Jahre betragen. In schwerem, unbelüftetem Lehmboden wird die Nutzungsdauer eher 30 Jahre betragen.
Das hängt einfach damit zusammen, wie schnell der Leichnam sich in einem bestimmten Bodentyp zersetzt. Die Gräber werden für den Nächsten genutzt, wenn abzusehen ist, dass sich nicht mehr viel vom vorherigen Verstorbenen findet.
Und dann gibt es eben noch die ganzen verschiedenen Grabformen. Bei einem Wahl- oder Familiengrab kann man in der Regel die Nutzungsdauer auf Wunsch auch verlängern. Man kann das Grab so in der Familie halten. Außerdem sind oft mehrere Bestattungen möglich. Bei uns in der Region bieten große Wahlgräber für Familien häufig Raum für vier Erdbestattungen und sechs bis acht Urnenbeisetzungen.
Anders sieht es bei einem Reihengrab aus. Diese Einzelgräber auf einem Gräberfeld werden der Reihe nach vergeben. Nach einem oder zwei Jahren ist das Feld voll und bleibt für die Ruhezeit bestehen. Meist lässt man dieses Felder noch ein wenig länger bestehen als das Nutzungsrecht besteht. Verlängern kann man hier nicht. Denn nach der Frist wird das gesamte Feld eingeebnet und zur Wiese oder es wird neu belegt.
Auch bei Wiesengräbern und ähnlichen Varianten kann man die Frist nicht verlängern. Welche Art von Grab man auswählt, das ist eine Frage des persönlichen Geschmacks und natürlich des Geldbeutels. Je individueller eine Grabstelle ist und je länger sie angemietet werden kann, desto höher ist auch ihr Preis.
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