Haften Miteigentümer bei Wassereinbruch von außen?

vom 05.04.2015, 11:40 Uhr

Ein Bekannter von mir hat eine Kellerwohnung als Eigentum erworben. Darüber gibt es noch 2 weitere Eigentumswohnungen. Nun gibt es einen Wassereinbruch von außen in seine Wohnung und es müsste dringend saniert werden. Seiner Ansicht nach betrifft es das ganze Haus und er will die anderen Eigentümer mitbezahlen lassen. Doch diese weigern sich standhaft, da deren Ansicht nach nur seine Wohnung betroffen ist.

Wie beurteilt ihr den Fall und wie sollte mein Bekannter nun vorgehen, damit es nicht zu einem Riesenstreit kommt und alles möglich still über die Bühne geht?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn es ein Wasserschaden von oben war, dann muss der Eigentümer von dort für den Schaden aufkommen. Ansonsten muss man es, wenn es keine Eigentümergemeinschaft ist wohl selber tragen. Ich würde mich da vorher noch mal anwaltlich beraten lassen, aber sonst kann ich da leider auch nicht weiter helfen.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^