Berechnung der Zinsen bei Bereitstellungskrediten
Gerade bei Häuslebauern sind ja Bereitstellungskredite oder Bereitstellungsdarlehen seitens der Banken nichts Außergewöhnliches. Nur wie werden denn die Zinsen bei derartigen Bereitstellungskrediten berechnet? Fallen da Zinskosten für das gesamte bereitgestellte Darlehen an oder nur für die jeweilig angeforderten Beträge? Was wäre denn, wenn man beispielsweise den Bereitstellungskredit ein Jahr oder noch länger überhaupt nicht in Anspruch nimmt?
Wenn man einen Bereitstellungskredit hat, dann fallen meist für eine bestimmte Zeit keine Zinsen an. Diese Zeit ist recht unterschiedlich und kann bis zu einem Jahr gehen. Was in der Praxis dann bedeutet, dass man für diesen Zeitraum wo der Kredit oder eine Teilsumme davon, zinsfrei bei der Bank liegt, wenn man ihn nicht benötigt.
Ansonsten zahlt man auf schon in Anspruch genommene Gelder den vereinbarten Zins und auf die Summe, die noch bereits liegt, zahlt man eben den vereinbarten Zinssatz für eben diese Bereitstellung. Wobei sich die Zinssätze da nicht unbedingt viel unterscheiden. Die Tilgung kommt dann erst dazu, wenn der Kredit komplett abgerufen wurde oder nach Ende der Bauzeit angepasst werden kann, weil man vielleicht doch nicht die vorher kalkulierte Summe benötigt hat.
Wenn man eine Baufinanzierung abschließt, einigt man sich bei der Bank auf eine Darlehenssumme, der Betrag, den man zum Kauf des Grundstücks bzw. des Hauses benötigt, eventuell noch für die Kaufnebenkosten und eventuelle Renovierungs- und Sanierungskosten. Die Bank geht also davon aus, dass dieser festgelegte Darlehensbetrag (wir nehmen mal als Beispiel den Betrag von 300.000,00 Euro) innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in Anspruch genommen wird.
Keine Bank wird die vollen 300.000,00 Euro auszahlen. Wenn man das Haus gekauft hat, legt man der Bank die Rechnung vor. Diese überweist dann die Kaufsumme. Wir nehmen mal an, dass das Haus 150.000,00 Euro gekostet hat. Der restliche Betrag von 150.000,00 Euro würde sich aus Kaufnebenkosten (das Geld hat auch nicht jeder) und Sanierungskosten zusammensetzen.
Nun haben wir durch Bezahlung des Kaufpreises bereits die ersten 150.000,00 Euro in Anspruch genommen. Also muss die Bank nur noch 150.000,00 Euro bereit halten für uns. Nun haben wir uns im Darlehensvertrag auf drei Monate (diesen Zeitraum legt jede Bank anders fest) geeinigt, in welchen wir auf die Darlehenssumme, die die Bank ja bereit halten muss, noch keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.
Auch die Kaufnebenkosten werden nun fällig und die Rechnungen des Makler und eines eventuellen Architekten, die Steuer des Finanzamtes, die Rechnung des Notars reichen wir nun bei der Bank ein, damit diese auch diese Kosten begleichen kann. Somit muss die Bank nun wieder nur (wir nehmen einen ungefähren Betrag; ist individuell zu berechnen) 20.000,00 Euro überweisen und muss nun nur noch 130.000,00 Euro bereit halten.
So können wir uns mit den restlichen 130.000,00 Euro nun dem Bau unseres Hauses oder dessen Sanierung widmen. Wir sollten dabei aber den kompletten Betrag bis zu drei Monate nach Abschluss des Darlehensvertrages ausgeschöpft haben, da auf jeden verbleibenden Cent, den wir noch nicht für unser Haus verwendet haben, Zinsen berechnet werden. Die Höhe dieser Zinsen legt jede Bank individuell fest und sind im Darlehensvertrag nachzulesen. Diese betragen meist zwischen 0,2 % und 0,25 % pro Monat.
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