Trennung ohne Scheidung und Zugewinngemeinschaft auflösen

vom 28.05.2014, 13:24 Uhr

Person A und Person B haben sich letzte Woche getrennt. Sie wollen sich aber nicht scheiden lassen. Warum sie sich nicht scheiden lassen wollen ist nicht bekannt. Sie wollen aber auf jeden Fall die Trennung. Nun hat ein Bekannter von A und B gesagt, dass sie, auch wenn sie sich nicht scheiden lassen wollen, auf jeden Fall die Zugewinngemeinschaft auflösen sollen, damit diese nicht weiter läuft, bis sie sich vielleicht dann doch irgendwann man scheiden lassen wollen und die Ehepartner dann von dem jeweils anderen Ehepartner den Zugewinn mit erhalten.

Wie funktioniert das, dass man ohne Scheidung oder überhaupt ohne daran zu denken sich scheiden zu lassen die Zugewinngemeinschaft auflösen kann. Müssen beide damit einverstanden sein? Müssen sie eine Frist abwarten? Wie kann man sich das vorstellen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich glaube, man müsste dann einen Ehevertrag schließen und in diesem eine Gütertrennung vereinbaren. Entweder ab dem aktuellen Zeitpunkt oder vielleicht auch rückwirkend, wobei ich nicht weiß, ob es die Möglichkeit, eine Gütertrennung rückwirkend zu vereinbaren, gibt. Vielleicht gilt das dann auch erst ab dem Zeitpunkt des Ehevertrages. Oder man könnte den Vertrag zurückdatieren.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Soweit ich weiß muss man den Zugewinn nicht regeln beziehungsweise berechnen lassen bei einer Scheidung. Das sind Dinge, wie eben auch der Unterhalt, wo beide Seite verzichten können oder das eben allein regeln. Wenn sie also Finanzen und Besitz schon selbständig getrennt haben und da keiner bei einer späteren Scheidung noch Ansprüche erhebt, ist das kein Thema.

Als mein Mann von seiner ersten Frau geschieden wurde, hatten sie das auch vorher schon selbst geregelt. Und somit stand für sie am Ende nur noch der Pflichttermin beim Gericht, wo beide noch mal bestätigt haben, dass die Ehe keine Zukunft mehr hat und damit waren sie geschieden.

Da hier aber vorerst noch keine Scheidung geplant ist, sollten sie sich da schon kümmern und sich gegenseitig schriftlich absichern. Man weiß ja nicht, ob da nicht ein neuer Partner später mal stichelt und dann kommt erst ein paar Jahre später das böse Erwachen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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